BA 2022005; Fl. Nr. 6785, Lage "Lerchenberg", Gemarkung Himmelstadt Neubau Stahlrohrturm auf Betonfundament zur Aufnahme von Funkantennen und Rückbau genehmigungsfreier, bestehender Stahlrohrturm Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Neubau eines Stahlrohrturms (Oberkante Turm: Höhe 25,00 m) auf einem Betonfundament zur Aufnahme von Funkantennen auf dem Grundstück Fl. Nr. 6785, Lage „Lerchenberg“ der Gemarkung Himmelstadt. Gleichzeitig soll der dort bestehende Stahlrohrturm mit einer Höhe von 9,90 m zurückgebaut werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Der Flächennutzungsplan sieht dort Fläche für Sonderkultur Weinbau vor. Das beantragte Vorhaben, das von seinem Zweck und seiner Funktion her gesehen in den Außenbereich „gehört“, ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) baurechtlich zulässig und somit privilegiert, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Möglicherweise entgegenstehende öffentliche Belange sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu bewerten und abzuwägen. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Stahlrohrturms auf einem Betonfundament zur Aufnahme von Funkantennen und Rückbau des bestehenden Stahlrohrturms auf dem Grundstück Fl. Nr. 6785, Lage „Lerchenberg“ der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit die Prüfung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart ergibt, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Datenstand vom 23.06.2022 11:20 Uhr