Sonneninitiative e.V. - Standort Himmelstadt;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 14.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Karl-Heinz Konrad von der Sonneninitiative e.V., Lohr, anwesend.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Herrn Karl-Heinz Konrad von der Sonneninitiative e.V.
Herr Konrad ist Vertriebspartner und betreut als Gebietsvertreter Bayern. Die Sinneninitiative e.V. ist ein Verein, der sich auf die die Förderung regenerativer Energiegewinnung fokussiert. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) als sog. Bürgersolarkraftwerke. Dazu betreibt der Verein allgemeine Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, organisiert Vorträge, Publikationen und Pressearbeit. Außerdem hilft der Verein bei Planung und Betreuung der PV-Anlagen. Dies kann z.B. geschehen durch Anmietung von Dachflächen auf gemeindlichen Flächen und Bürgerbeteiligung an den Anlagen. 
Für Himmelstadt liegt bereits eine Aufstellung nutzbarer gemeindlicher Flächen vor. Demnach ist eine PV-Nutzung auf gemeindlichen Dachflächen möglich. Die Gemeinde erhält eine dementsprechende Miete für Flächen und kann an Stromgewinnen über die Beteiligung beteiligt werden. Die Installationsgröße beträgt rund 250 kWP. Pro kWP werden 6 € Miete gezahlt.
Das Gremium erkundigt sich zur Bürgerbeteiligung. Diese wird grundsätzlich angeboten. In einer Informationsveranstaltung kann den Bürgern das Projekt vorgestellt werden. Bürger können sich modulweise beteiligen (erwerben Einzeleigentum, dies wird in Eigentümergemeinschaft von der Sonneninitiative e.V. verwaltet). Es wird monatlich abgerechnet und wird anteilig der jeweiligen Beteiligung ausbezahlt. Es fällt derzeit auch die EEG-Umlage weg.
Anlagen werde zunächst vorgebaut (es wird ohne Treuhandgeld gearbeitet). Erst wenn Anlagen errichtet sind, erfolgt der Verkauf/die Beteiligung.
Wenn nicht ausreichend Himmelstadter Bürger gewonnen werden können, ist es möglich, dass sich Interessenten aus anderen Gemeinden beteiligen. Ca. 4 Wochen nach der Informationsveranstaltung erhalten die Himmelstadter Möglichkeit zur Beteiligung, danach wird in immer größerer Ausweitung landkreisweit, landesweit, deutschlandweit angefragt.
Alles was mit dem Dach zusammenhängt (Aufbauten, Netzverträglichkeitsprüfung, etc.) obliegt der Sonneninitiative e.V. Für die Gemeinden entsteht kein höherer Aufwand.

Das Gremium erkundigt sich, wie mit entstehenden Schäden am Dach verfahren wird. Die Dachflächen werden bei Dachübergabe vorher dokumentiert, Versicherungen liegen vor für den Fall, dass durch PV Schaden am Dach entsteht.
Zum Rückbau wird erläutert, dass von einer Laufzeit vom Herstellungsjahr plus 20 Jahre ausgegangen wird. Regelungen dazu werden in den Verträgen fixiert. Bei bisherigen Verträgen wurde bisher eine 5-jährige Option aufgenommen (ist aber verhandelbar). Alle Möglichkeiten sollen von den Vertragspartnern eingebracht werden, um den Vertrag so zu gestalten, dass alle Seiten zufrieden sind. Wenn der Eigentümer der Dachfläche möchte, dass zurückgebaut wird (nach 20 Jahren Mietvertrag), erfolgt der Rückbau durch die Sonneninitiative e.V. Wenn der Eigentümer selbst weiterbetreiben will, ist dies möglich mit Abkauf zum Restwert. Der Rückbau ist dann nach weiterem Betreiben Sache des neuen Eigentümers.
Bezüglich Umbaumaßnahmen am Zählerstand (z.B. wenn eine größere Sicherung benötigt wird) wird erläutert, dass der Energieversorger bis 30 kW Verstärkung selbst übernehmen muss. Darüber hinaus würde durch Sonneninitiative e.V. geregelt.

Entwurfspläne liegen vor. Im nächsten Schritt sollten richtige Ausführungspläne erstellt werden. Dabei werden alle notwenigen Bedingungen geprüft (z.B. Blitzschutz, Erdung, etc.).

Herr Konrad hat bereits eine Email mit Vertragsbeispielen an die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen geschickt. Diese Email mit weiteren Vergleichsbeispielen leitet er an Bürgermeister Hemmelmann weiter.

Gefragt wird zu Speichermöglichkeiten. Bei kleineren Anlagen ist es durchaus möglich, einen Speicher mit zu installieren (würde vom Eigentümer dann mitbezahlt).

Der günstige Strom kann von dem Gebäude genutzt werden, auf dem die PV Anlage errichtet ist. Gefragt wird zur Straßenbeleuchtung. Herr Konrad prüft, ob aufgrund räumlicher Nähe, Strom virtuell gegengerechnet werden kann. Möglich wäre auch das Verlegen einer gesonderten Leitung.

Die Feuerwehr wird seitens der Sonneninitiative e.V. bei der Errichtung der PV-Anlagen immer mit eingebunden. Details zu Abschaltungen werden mit der Feuerwehr abgeklärt und an diesen Stellen installiert. Ein Überspannungsschutz wird mit eingebaut.
Der Gemeinde wird empfohlen, die Gebäudeversicherung über die neuen Gegebenheiten zu informieren.

Vorgeschlagen wird, zunächst mit einer PV-Anlage zu beginnen. Überlegt wird, bei den Gebäuden auch das Pfarrheim einzubeziehen. Dies ist jedoch Sache der Kirche. Wenn Interesse besteht, ist die Errichtung einer PV-Anlage aber technisch möglich.

Bei der Mehrzweckhalle liegen bezüglich der Eigentumsverhältnisse Erbpacht ebenfalls besondere Bedingungen vor, die noch geklärt werden müssen.

Bei statischen Bedenken besteht die Möglichkeit, die Anlagen kleiner zu machen. Anlagen sind bereits ab 10 kW rentabel.

Herr Konrad schlägt bei Zustimmung folgende weitere Vorgehensweise vor:
- komplette Machbarkeit abklären
- PV-Möglichkeiten anbieten lassen, Statik, Schaltplan erstellen, alles dokumentieren
- Unterkonstruktion berechnen
- Module befestigen

Die Abrechnung der Bürgerbeteiligung bei mehreren Flächen erfolgt flächenbezogen pro Fläche.
Die Rendite wird aus der Einspeisevergütung bezogen. Auch wenn der Strom für das jeweilige Gebäude verwendet wird, ist die Beteiligung an dem Stromverkauf an die Gemeinde/Eigentümer des Gebäudes lukrativ.
Bürgermeister Hemmelmann dankt Herrn Konrad für die ausführliche Erläuterung.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 17.01.2023 14:51 Uhr