Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Antrag Neue Liste Himmelstadt auf Versetzung des Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich); Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 14.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Fraktion der Neuen Liste Himmelstadt hat mit dem Antrag vom 15.05.2022 die Versetzung des Verkehrszeichens 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) im Bereich der Hofstraße/Kirchplatz beantragt. Beantragt wird die Versetzung der Schilder jeweils an den Einmündungsbereich der Staatsstraße 2300 bzw. der MSP 8 um das Parken im Kurven- und Einmündungsbereich zu unterbinden.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion Karlstadt kann hierzu folgende Information gegeben werden. 

Die beiden aufgestellten Verkehrszeichen 325 haben trotz des von der Einmündung entfernten Aufstellungsort eine Rechtswirkung bis zur Sichtlinie. Allgemein darf ein Verkehrsschild bis zu 30 Meter von der Sichtlinie entfernt aufgestellt werden. Dieser Abstand ist im Bereich des Kirchplatzes/Hofstraße an beiden Ausfahrten gewährleistet. 

Der Geltungsbereich des verkehrsberuhigten Bereichs erstreckt sich somit bis zur Ecke Kirchplatz/Brückenstraße und Hofstraße/Hauptstraße. 
PKWs, die im Einmündungsbereich abgestellt werden, stehen somit dort widerrechtlich, da in einer Verkehrsberuhigten Zone das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.

Das Versetzen in Richtung St2300 bzw. MSP 8 ist zudem nicht zielführend, da Verkehrszeichen immer gut erkennbar aufgestellt werden müssen. Die Erkennbarkeit wird jedoch extrem erschwert, je näher ein Schild im Kurvenbereich steht und somit besteht die Gefahr, dass das Schild von Verkehrsteilnehmern übersehen wird.

Ebenfalls wird im Antrag die Park-und Verkehrssituation in der Hauptstraße angesprochen. Auch hier wurde bereits Rücksprache mit der PI Karlstadt gehalten. 
Eine weitere Beschilderung ist nicht vorgesehen, insbesondere, da die Unübersichtlichkeit durch die Kurven entsteht, welche grundsätzlich immer freizuhalten sind. Hier müsste die Überwachung des ruhenden Verkehrs vermehrt erfolgen. 
Auch gibt die Polizei zu bedenken, dass durch die korrekt abgestellten PKWs eine Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt wird. 
Durch Halte-/Parkverbote würde somit automatisch mit erhöhten Geschwindigkeiten zu rechnen sein.

Datenstand vom 17.01.2023 14:51 Uhr