Seitenstreifen Triebstraße;
Information
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 14.07.2022 wurde das Parken auf Seitenstreifen - insbesondere in der Triebstraße – thematisiert. Eine praktikable Lösung für das einseitige Parken sollte überlegt werden.
Nachdem der rechte Ast der Triebstraße entlang der Hausnummern 12 bis 28 auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Durchfahrtsbreite nicht beparkt werden darf, bestünde hier die Möglichkeit, in dieser Verlängerung das Parken zu vermeiden.
Somit wäre die Seite entlang der Triebstraße 30 – 42 frei von geparkten PKWs.
Um das weitere Aufstellen von Schildern vorerst zu vermeiden, wäre eine Information über das Mitteilungsblatt möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass der angedeutete Gehweg in der Triebstraße links von Einmündung Brunnenplatz bis Einmündung Pillenberg mit einem Verkehrsschild Nr.239 zu beschildern ist.
Gleichzeitig ist die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass der angedeutete Gehweg Triebstraße rechts (ortsauswärts) von Haus 30 bis 42 beparkt werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2022 10:50 Uhr