Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Antrag auf Überbauung des öffentlichen Grunds; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Am 19.08.2022 ging bei der Gemeinde Himmelstadt ein Antrag bzgl. einer Überbauung der Grundstücksfläche ein. Grund der Überbauung ist die Dämmung eines bestehenden Wohnhauses. Bei Sanierungen und Renovierungen alter Wohnhäuser werden mittlerweile Dämmstärken durch Energieberater berechnet. Hierbei können Bauherrn auch durch bundesweite Förderungen finanziell unterstützt werden.
Der Antragsteller muss eine Dämmstärke von 16 cm nachweisen und zusätzlich käme hier noch ca. 1 cm Putz auf die Dämmung.
Die Überbauung durch die Dämmung hat in diesem Fall keine Auswirkungen auf den Gehwegverkehr.

Der Gesetzgeber befürwortet das Überbauen im angemessen Rahmen, da somit auch das Sanieren und Renovieren im Ortskern bzw. älterer Häuser für Baubewerber interessant ist.

Das Dämmen über die Grundstücksgrenze stellt eine Sondernutzung nach dem Bayerischen Straße- und Wegegesetz dar, welche mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass für das Dämmen von bestehenden Häusern im Rahmen der energetischen Sanierung und die daraus resultierende Überbauung der Grundstückgrenzen keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass die Restdurchfahrtsbreiten und die Nutzung des Gehwegs nicht eingeschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2022 10:50 Uhr