BA2022007 Fl.-Nr. 6436 u. a.; Gemarkung Himmelstadt Neubau Lebensmittel-Discounter mit Bäcker- und Metzgeranbau Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf den Grundstücken Fl.-Nr. 6436 u. a. der Gemarkung Himmelstadt einen Lebensmittel-Discounter mit Bäcker- und Metzgeranbau errichten. Die Grundstücke befinden sich in einem Bereich, in dem sich zurzeit ein Bebauungsplan in Aufstellung befindet. Die frühzeitige Beteiligung hat stattgefunden; seit 19.09.2022 liegt der Bebauungsplan erneut aus. Das Stadium der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) ist noch nicht erreicht. Rechtlich gesehen handelt es sich deshalb noch um Grundstücke im Außenbereich. Die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters im Außenbereich ist bauplanungsrechtlich unzulässig, da es sich weder um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, noch um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB handelt. Zudem ist aktuell die Erschließung des Vorhabens noch nicht gesichert. Über den eingereichten Bauantrag hat die Gemeinde binnen zwei Monaten zu entscheiden. Soweit diese Frist nicht eingehalten wird, gilt das gemeindliche Einvernehmen als erteilt (§ 36 Abs. 2 BauGB). Die Frist endet bei diesem Bauantrag am 18.10.2022. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Datenstand vom 10.11.2022 13:50 Uhr