Zu diesem TOP ist Herr Rüdiger Amthor vom Planungsbüro Amthor, Karlstadt-Stetten, anwesend.
Bürgermeister Hemmelmann begrüßt Planer Rüdiger Amthor und übergibt ihm das Wort.
Herr Amthor erläutert den Planungsstand.
Der Bauantrag ist zwischenzeitlich beim Landratsamt eingereicht. Es handelt sich um einen sogenannten Sonderbau. Es ist schwierig abzuschätzen, wie lange die Genehmigung dauert.
Der Brandschutznachweis ist erstellt, geprüft und von der Energieversorgung befürwortet worden. Der Prüfsachverständige benötigt noch einige Informationen, die noch erbracht werden.
Gewartet wird nun auf die Entscheidung der Gemeinde, ob das Gebäude in Modulbauweise oder konventionell als Holzbau gebaut wird. Herr Amthor befürwortet konventionelle Bauweise. Die Modulbauweise ist teurer und langsamer.
Herr Amthor erläutert die anstehenden weiteren Schritte im Verfahren:
- Beauftragung des Statikers
- Beauftragung der geotechnischen Untersuchung
- Prüfung der Lage der Abwasserleitungen, Stromleitung
- Klärung wichtiger Punkte zu Aussehen, Innenausbau mit Kita-Leitung und Gemeinderat
- Start der Werkplanung und Ausschreibung
- Fertigstellung geplant für Dezember 2023
Herr Amthor erläutert die Baupläne. Das Gebäude ist 15 m breit und 27 m lang und wird auf die Grenze zum Grundstück des Kindergartens platziert.
Der Bau wirkt genauso groß, wie das bestehende Gebäude. Gefragt wird, wie sich diese Größe ergibt. Herr Amthor erläutert die Vorschriften aus jugendhilferechtlicher Sicht. Für die Kinderbetreuung wird pro Krippenraum ein Schlafraum vorgehalten. Zudem werden weitere Räume (z.B. Kinderwagenabstellräume, etc.) benötigt.
Das Gremium erkundigt sich zum behindertengerechten Zugang. Ursprünglich ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass die Rampe innerhalb des bisherigen Kindergartengeländes ist.
Wissenstand des Planers war, dass der Zugang vom Parkplatz aus erfolgt und nicht von innen vom Kindergartenbereich aus.
Herr Amthor erläutert, dass das Gebäude von allen Seiten zugänglich ist. Die Barrierefreiheit ist auch durch eine Rampe von außen gegeben. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht.
Beim Gebäude handelt es sich um einen eingeschossigen Bau. Die benötigte Parkfläche kann für alle vier Gebäude (Schule, Mehrzweckhalle, Kindergarten Kinderkrippe) auf der noch verbleibenden Fläche nachgewiesen werden.
Die wasserrechtliche Bewertung liegt vor. Die Risikobeurteilung für die Lage im Hochwasserbereich ist erstellt. Die Baumaßnahme ist unter gewissen Vorkehrungen vertretbar.
Gefragt wird zum Unterbau der Ständerbauweise. Vorgesehen ist, die Fläche zu schottern und mit einem Zaun zu sichern. Der Zaun stellt aber ein Abflusshindernis dar. Diese besonderen Fragen sind vom Planer noch abzuklären. Der Ständerbau hat eine Höhe von einem Meter erfolgen.
Die Ausführungen dienten zur Information.
Abstimmungsergebnis: o. A.