TÖB 33: Staatliches Bauamt Würzburg Schreiben vom 31.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 13.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.04.2023 ö beschließend 1.12

Sachverhalt

Durch den o.g. Bebauungsplanentwurf werden die Belange des Staatlichen Bauamtes Würzburg berührt. Das Staatliche Bauamt Würzburg hat am 18.01.2022 in seiner Stellungnahme bereits ausführliche Auflagen genannt. Diese gelten weiterhin. 
Das Staatliche Bauamt Würzburg stimmt dem Bebauungsplan zu, wenn die nachfolgenden Auflagen berücksichtigt werden: 
 
1. Signalisierung der Kreuzung B 27 / MSP 8 / „Zufahrt Deponie": 
Das Staatliche Bauamt Würzburg plant momentan in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Main-Spessart die Signalisierung der Kreuzung B 27 / MSP 
8 / „Zufahrt Deponie". Derzeit kann noch nicht abschließend geklärt werden, inwieweit für die Planung Grunderwerb im Bereich des Zufahrtsastes MSP 8 notwendig wird (für den unter 2. genannten Lückenschluss des Radweges wird auf jeden Fall Grunderwerb erforderlich). Um eine 
Realisierung der Signalisierung der Kreuzung nicht zu behindern, sollte die 40 m Anbaubeschränkungszone nach § 9 Abs. 2 FStrG von baulichen Anlagen freigehalten werden. Das betrifft neben den geplanten Werbepylon auch die angedachten Ausgleichsmaßnahmen für Reptilien. 
Diese Punkte wurden bis auf die Ausgleichsmaßnahmen für Reptilien eingearbeitet. Wir bitten darum, dass die Ausgleichsmaßnahme für Reptilien ebenfalls noch verschoben werden, damit diese nicht innerhalb der Anbaubeschränkungszone liegen. 
 
  1. Lückenschluss Radweg entlang der B 27 zwischen Karlstadt und Himmelstadt: 
Zurzeit endet der Radweg entlang der B 27 von Karlstadt kommend an der Einmündung der MSP 8 in Richtung Stetten. Das Staatliche Bauamt Würzburg plant derzeit einen weiteren Teilabschnitt des Radweges entlang der B 27 zwischen der Einmündung der MSP 8 in Richtung Stetten und der Kreuzung B 27 / MSP 8 / „Zufahrt Deponie" bei Himmelstadt. Im Zuge der Signalisierung der Kreuzung B 27 / MSP 8 / „Zufahrt Deponie" ist auch eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Radfahrer und Fußgänger über die B 27 vorgesehen. Eine Voraussetzung für die Herstellung der gesicherten Querungsmöglichkeit ist, dass der Radweg nach der Querung der B 27 im Kreuzungsbereich bis in die geschlossene Ortslage von Himmelstadt fortgeführt wird. Der Teilabschnitt entlang der MSP 8 muss von der Gemeinde Himmelstadt gemeinsam mit dem Landkreis MainSpessart als Baulastträger der MSP 8 geplant und realisiert werden. Da diese Planungen auch Auswirkungen auf das geplante Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese haben können, sollte der Radweg im Bebauungsplan berücksichtigt werden. 
 
  1. Anbindung des Sondergebietes Einzelhandel Rote Wiese an die MSP 8: 
Die Anbindung des Sondergebietes großflächiger Einzelhandel Rote Wiese an die MSP 8 ist so zu planen, dass keine negativen Auswirkungen auf die Kreuzung B 27 / MSP 8 / „Zufahrt Deponie" entstehen. 
 
  1. Werbeanlagen: 
Auf den Werbeanlagen, die von der B 27 aus sichtbar sind, dürfen nur Firmennamen und/oder „Firmen-Logos" angebracht werden. Individuelle Werbung für Waren und Leistungen ist unzulässig. 
Durch die Werbeanlagen darf keine Blendgefahr für den Verkehr auf der B 27 ausgehen. 
 
  1. Lärmschutz 
Der Baulastträger der B 27 trägt keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an den Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs des Sondergebietes großflächiger Einzelhandel Rote Wiese. 
 
Wir bitten um Übersendung des Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt wurde. Weiterhin bitten wir um Übersendung des rechtsgültigen Bebauungsplanes (einschließlich Satzung). 
 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu 1:
Die Reptilienhabitate werden an den Rand der Baubeschränkungszone verschoben. 

Zu 2:
Die Planungen für den kombinierten Geh- und Radweg von der Kreuzung B 27/MSP 8/Zufahrt Deponie werden parallel zum Bauleitverfahren geführt, wobei die Anordnung des Geh- und Radweges zur Sicherstellung der fußläufigen Erreichbarkeit des Einkaufsmarktes unabdingbar ist. Vor diesem Hintergrund wird der Bebauungsplan um einen Hinweis ergänzt, dass die Nutzungsaufnahme im Sondergebiet erst dann erfolgen darf, wenn die fußläufige Anbindung an das Gehwegenetz der Gemeinde Himmelstadt hergestellt wird.
Eine Aufnahme des Geh- und Radweges in den Bebauungsplan erfolgt jedoch nicht, da es sich hier um eine eigenständige Planung handelt und der konkrete Trassenverlauf derzeit noch in Abstimmung ist.

Zu 3:
Die Anbindung des Sondergebietes an die MSP 8 wird in enger Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger der Kreisstraße geplant. Die diesbezüglichen verkehrstechnischen Gutachten berücksichtigen auch die geplanten Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt B 27/MSP 8. Im Ergebnis kann eine negative Beeinflussung des bestehenden und des geplanten Knotenpunktes ausgeschlossen werden.

Zu 4:
Der Bebauungsplan wird dahingehend ergänzt, dass Werbeanlagen, die von der B 27 aus sichtbar sind, nur Firmennamen und/oder Firmenlogos enthalten dürfen. Individuelle Werbung für Waren und Leistungen werden ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan beinhaltet bereits eine Festsetzung, dass beleuchtete Werbeanlagen im Betrieb weder blinken noch die Farbe wechseln dürfen und entblendet sein müssen. Die nähere Ausgestaltung der Werbeanlage kann im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren abschließend geregelt werden. 

zu 5:
Die Gemeinde Himmelstadt ist sich bewusst, dass der Baulastträger der B 27 keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches „Sondergebiet Rote Wiese“ trägt. Der projektbegleitende Investor wird entsprechend informiert. Für solche Maßnahmen besteht zudem offensichtlich keine Notwendigkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2023 11:30 Uhr