BA 2023004; Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten. Der Bauherr möchte den dort bestehenden landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb seines Vaters übernehmen und weiterführen. Zum vorangegangenen Antrag auf Vorbescheid vom 22.06.2021 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 21.12.2022 die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens festgestellt.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten in einem Dorfgebiet. Das Grundstück Hirtengartenweg 8 ist derzeit mit einem Wohnhaus, einer Garage und zwei kleineren Nebengebäuden bebaut. Die Bauherren planen nun die Errichtung eines zweiten Wohnhauses mit Garage und Carport. Das geplante Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die nördliche Baugrenze soll um bis zu 6,80 m überschritten werden (Wohnhaus um ca. 4,00 m, Terrasse um weitere 2,80 m), um für den späteren Bau einer landwirtschaftlichen Halle genügend Platz freizuhalten. Der Bebauungsplan schreibt Satteldächer mit einer Dachneigung von 35 bis 43 Grad und eine Dacheindeckung mit naturrotem oder rotbraunem Material vor. Das Wohnhaus soll davon abweichend ein Pultdach mit 12 Grad Dachneigung erhalten, die Dacheindeckung soll in Anthrazit erfolgen. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen erteilt werden. Bezugsfälle mit Baugrenzenüberschreitung und abweichender Dachfarbe sind im Baugebiet bereits vorhanden, Bezugsfälle mit abweichender Dachgestaltung sind im Baugebiet bisher für Nebengebäude vorhanden. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wurde mit Beschluss vom 29.07.2021 erteilt und gleichzeitig den Befreiungen hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung und Dachform zugestimmt. Die Zufahrt ist über den Hirtengartenweg gesichert. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind über die öffentlichen Leitungen im Hirtengartenweg gesichert. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl geplant. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf dem Grundstück Hirtengartenweg 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dachfarbe wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 14:52 Uhr