BA 2023002; Fichtenstr. 1, Fl. Nr. 502/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus und Garage Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Fichtenstraße 1 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg, 1. Bauabschnitt“. Mit Beschluss vom 02.03.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung von 45° und einer Kniestockhöhe von 50 cm zugestimmt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nun festgestellt, dass weitere Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind. Die geplante Terrasse überschreitet die festgelegte Baugrenze um ca. 1,50 m. Die Dacheindeckung des Wohnhauses soll mit Betondachsteinen anstelle der im Bebauungsplan festgelegten engobierten Dachziegel erfolgen. Der Dachüberstand an der Traufe soll 50 cm betragen und überschreitet damit das laut Bebauungsplan zulässige Maß (max. 30 cm). Die Garage soll nicht an der laut Bebauungsplan angegebenen Stelle, sondern innerhalb der festgelegten Baugrenzen errichtet werden. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen erteilt werden; die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fichtenstr. 1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung durch die Terrasse, Dacheindeckungsmaterial, Dachüberstand und Position der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 14:52 Uhr