Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Brückenstraße; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt , 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.11.2022 wurde im TOP 4 zum Sachverhalt folgendes dargelegt:

„Die erforderliche Kindergartenerweiterung (Kinderkrippe) soll in der Brückenstraße möglichst nah am bestehenden Kindergarten erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, die Brückenstraße im südlichen Endbereich (Teilfläche Flurnummer 8070/2) zur Überbauung um ca. 37 Meter zu verkürzen. Die Brückenstraße ist dem öffentlichen Verkehr in diesem Bereich als Ortsstraße gewidmet. Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, kann eine Straße oder ein Abschnitt daraus eingezogen werden. Zuvor ist die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.

Durch die räumliche Nähe zum bestehenden Kindergarten ist ein gefahrloser Wechsel zwischen den beiden Gebäuden und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen auf kurzem Weg und ohne die Gefahren einer Querung der öffentlichen Straße möglich. Zudem können bei dieser Lösung die meisten Parkplätze auf dem Grundstück der Grundschule erhalten werden. Der Zugang zum bestehenden Kindergarten bleibt unverändert bestehen. Der Schulparkplatz und das angrenzende Außenbereichsgrundstück können weiterhin über den ausgebauten Weg Flurnummer 8080/2 angefahren werden. Ein Durchgangsverkehr im öffentlichen Straßen- und Wegenetz kann schon bisher nicht stattfinden. Der Nutzen dieser Maßnahme ist insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl hoch zu bewerten. Demgegenüber steht, dass keinem Grundstück die Erschließung genommen wird und es zu keinen Einschränkungen kommt, die in der Abwägung annähernd gleich zu gewichten sind wie das Kindeswohl. Eine andere Möglichkeit, dieses Ziel mit ebenso wenigen Einschränkungen zu erreichen, besteht nicht. Die Flächen südlich des Kindergartens befinden sich im Außenbereich und im Besitz mehrerer Privateigentümer. Es ist nicht zu erwarten, dass der dort erforderliche Grunderwerb und die Schaffung des Baurechts im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen verwirklicht werden kann.“
Anschließend beschloss der Gemeinderat aufgrund des vorstehenden Sachverhalts die Einziehungsabsicht für das vorgenannte Teilstück der Ortsstraße Brückenstraße zum Zeitpunkt der Sperrung und beauftragte die Verwaltung mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht. Die Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Nr. 49/22 vom 09.12.2022. Während der Auslegung vom 12.12.2022 – 13.03.2023 wurden keine gegenstehenden Rechte geltend gemacht und keinerlei andere Einwendungen gegen die Einziehung des Straßenteilstücks erhoben. Am dargelegten Sachverhalt hat sich nichts geändert. Die Gemeinde Himmelstadt ist Eigentümer der Straße und Straßenbaulastträger. Die Einziehung (Art. 8 BayStrWG) des Teilstücks der Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) kann somit durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der geplante Standort für die Kinderkrippe ist im beiliegenden Katasterauszug zur Bauvorlage zu ersehen, die einzuziehende Fläche ist im beiliegenden Lageplan vom 29.11.2022 blau markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung des südlichen Endabschnitts der Ortsstraße Brückenstraße aufgrund überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls. Das einzuziehende Straßenteilstück ist ca. 37 Meter lang. Er  beginnt auf Höhe des  Eingangsbereichs des bestehenden Kindergartens auf Fl.-Nr. 8060 und endet am südlichen Straßenende auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze von Flurnummer 8060. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen. 

Die Einziehungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2023 11:57 Uhr