Richtlinie Gießwasser; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 4

Sachverhalt

(für die öffentliche Brauchwasser-Versorgungseinrichtung der Gemeinde Himmelstadt an der Triebstraße)
Die Gemeinde Himmelstadt erlässt folgende Richtlinie:

§ 1
Öffentliche Einrichtung
(1)
Die Gemeinde betreibt auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 366/2, Triebstraße 43, eine öffentliche Einrichtung zur Brauchwasser-Versorgung für das Gemeindegebiet Himmelstadt.

(2)
Art und Umfang dieser Einrichtung bestimmt die Gemeinde. Im Konkreten wird die Nutzung wie folgt festgelegt:

  • Die Entnahme von Brauchwasser an dieser Stelle ist nur Gemeindeeinwohnern von Himmelstadt gestattet (siehe Art. 15 GO). Dies gilt konkret und ausschließlich für Landwirte, Winzer und Kleingärtner.

  • Eine Ausnahme hiervon gilt für sonstige Nutzer, welche Flächen (Ackerflächen oder Weinbergsflächen) in der Gemarkung Himmelstadt bewirtschaften.

  • Das Verbringen von Brauchwasser außerhalb der Gemarkung von Himmelstadt ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für Gemeindeeinwohner von Himmelstadt, welche in anderen Gemarkungen Flächen bewirtschaften.

  • Ein Befüllen von Wasserzisternen mit Hausanschluss sowie die Befüllung von Pools sind nicht gestattet.


§ 2
Entnahmezeiten

Für Landwirte und Winzer gilt: 
an Werktagen (Montag bis Samstag)        = von 06.00 bis 20.00 Uhr

Für Kleingärtner gilt: 
an Werktagen (Montag bis Freitag)                = von 07.00 bis 20.00 Uhr
an Werktagen (Samstag)                        = von 07.00 bis 18.00 Uhr.



§ 3
Entgelt für Entnahme
Es wird ein Grundpreis in Höhe von 25,00 €/Kalenderjahr (je Nutzer) und ein Entgelt in Höhe von 1,00 € je m³ festgesetzt.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung (nach Ablauf eines Kalenderjahres).


§ 4
Verpflichtung
Im Bereich der Entnahmestelle wird ein Entnahmeordner mit Blättern zum Selbsteintrag geführt. Der Entnehmer verpflichtet sich Name und Anschrift und die tatsächlich entnommene Menge auf das Entnahmeblatt einzutragen.
Der Entnehmer stimmt mit seiner Unterschrift dem Inhalt der Richtlinie zu und bestätigt den Erhalt des Schlüssels für die Entnahmestelle.


§ 5
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Kraft.


Himmelstadt, den 07. September 2023

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erlässt folgende Richtlinie:

§ 1
Öffentliche Einrichtung
(1)
Die Gemeinde betreibt auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 366/2, Triebstraße 43, eine öffentliche Einrichtung zur Brauchwasser-Versorgung für das Gemeindegebiet Himmelstadt.

(2)
Art und Umfang dieser Einrichtung bestimmt die Gemeinde. Im Konkreten wird die Nutzung wie folgt festgelegt:

  • Die Entnahme von Brauchwasser an dieser Stelle ist nur Gemeindeeinwohnern von Himmelstadt gestattet (siehe Art. 15 GO). Dies gilt konkret und ausschließlich für Landwirte, Winzer und Kleingärtner.

  • Eine Ausnahme hiervon gilt für sonstige Nutzer, welche Flächen (Ackerflächen oder Weinbergsflächen) in der Gemarkung Himmelstadt bewirtschaften.

  • Das Verbringen von Brauchwasser außerhalb der Gemarkung von Himmelstadt ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für Gemeindeeinwohner von Himmelstadt, welche in anderen Gemarkungen Flächen bewirtschaften.

  • Ein Befüllen von Wasserzisternen mit Hausanschluss sowie die Befüllung von Pools sind nicht gestattet.


§ 2
Entnahmezeiten

Für Landwirte und Winzer gilt: 
an Werktagen (Montag bis Samstag)        = von 06.00 bis 20.00 Uhr

Für Kleingärtner gilt: 
an Werktagen (Montag bis Freitag)                = von 07.00 bis 20.00 Uhr
an Werktagen (Samstag)                        = von 07.00 bis 18.00 Uhr.


§ 3
Entgelt für Entnahme
Es wird ein Grundpreis in Höhe von 25,00 €/Kalenderjahr (je Nutzer) und ein Entgelt in Höhe von 1,00 € je m³ festgesetzt.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung (nach Ablauf eines Kalenderjahres).


§ 4
Verpflichtung
Im Bereich der Entnahmestelle wird ein Entnahmeordner mit Blättern zum Selbsteintrag geführt. Der Entnehmer verpflichtet sich Name und Anschrift und die tatsächlich entnommene Menge auf das Entnahmeblatt einzutragen.
Der Entnehmer stimmt mit seiner Unterschrift dem Inhalt der Richtlinie zu und bestätigt den Erhalt des Schlüssels für die Entnahmestelle.


§ 5
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Kraft.


Himmelstadt, den 07. September 2023

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2023 09:04 Uhr