Für die Betriebsleitung und –Ausführung auf 285,3 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten derzeit eine Kostenrechnung über 17.101,49 € vor, genehmigt am 27.07.2023 unter TOP 7.
Der Entgeltrechner wurde zuletzt aktualisiert zum 01. Juli 2015.
Mit Schreiben vom 23.08.2023 erreichte die Verwaltung nun die Ankündigung des AELF Karlstadt, dass durch die Änderungsverordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung – KWaldV) nun eine Entgelterhöhung für die Verträge über die Betriebsleitung und Betriebsausführung anstehen soll.
Die Änderungsverordnung zur KWaldV tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass das Beförsterungsentgelt nicht mehr mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen verrechnet, also entsprechend gemindert wird. Stattdessen wird das Entgelt künftig auf voll kostendeckendem Niveau erhoben. Für die Gemeinwohlleistungen im Rahmen der Vorbildlichkeit steht der Gemeinde trotzdem auf Antrag weiter ein Ausgleich zu (Mehrbelastungsausgleich). Er wird aber gesondert abgewickelt. Durch diese Entkopplung von Entgelt und Ausgleich ergibt sich für die Gemeinde mehr Transparenz.
Die Entgeltsätze sind dynamisch angelegt, d. h. sie werden fortan regelmäßig an die Entwicklung des vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat veröffentlichten Durchschnittssätzen der Personalvollkosten angepasst.
Eine solche Anpassung ist auch bis zum Inkrafttreten der Novelle am 01. Januar 2024 noch möglich.
Aufgrund der beschriebenen Entgelterhöhung steht der Gemeinde nun das Recht zu, von dem vertraglichen außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird, gelten die neuen Entgeltsätze als vereinbart und werden zum 01. Januar 2024 wirksam.
Nach einer Hochrechnung der Verwaltung unter Berücksichtigung der neuen Entgeltsätzen (Erhöhung von 6,15 € auf 9,15 €), der maßgeblichen Fläche und des maßgeblichen Hiebssatz ergibt sich eine jährliche Erhöhung von rund 8.400,00 € ab dem Jahr 2024 für die Betriebsleitung und –Ausführung im Körperschaftswald.
Dem gegenüber ergibt sich ein Mehrbelastungsausgleich i. H. v. 2.984 € nach Angaben von Revierförster Patrick Schelbert.