BA 2023009; Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1,Gemarkung Himmelstadt Neubau von zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1 der Gemeinde Himmelstadt zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die geplanten Unterstellhallen sollen zur gewerblichen Stellplatzvermietung für Wohnmobile, Caravans und Kraftfahrzeugen genutzt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht vollständig eingehalten. Der Bebauungsplan sieht vor, dass betriebliche Gebäude mit einem Flach- oder mit einem Shed- oder Satteldach bis zu einer Dachneigung von 30 Grad errichtet werden können; für die Dacheindeckung ist naturrotes oder rotbraunes Material zu wählen (ausgenommen Flachdächer). Die geplanten Gebäude sollen abweichend davon ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit einer Photovoltaikanlage auf Trapezblechprofil erhalten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen für die abweichende Dachgestaltung möglich. Die Erfüllung des Stellplatzbedarfs, die Abstandsflächen und die Nachbarbeteiligung sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dacheindeckung wird zugestimmt. 
Zu prüfen sind die Einhaltung der Abstandsflächen zur Grenze aufgrund des Dachvorstandes und die Sicherheit des Bodens vor austretenden Flüssigkeiten (ÖL, etc.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.10.2023 15:12 Uhr