Festlegung der Leihgebühr für gemeindliches Bauhofinventar; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den letzten Jahren wurde vermehrt Inventar aus dem gemeindlichen Bauhof an Privatpersonen, Vereine und umliegenden Gemeinden verliehen.

Da die Kosten für die Instandhaltung des Bauhofinventars von Jahr zu Jahr steigen und die Gegenstände nicht immer in einem guten Zustand zurück kamen, wurde im Jahr 2017 eine Gebühr für das Ausleihen beschlossen. Die aktuellen Gebühren belaufen sich derzeit auf:

Hütten
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €

pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
Holzlauben
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €

pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
Lichterketten
Je angefangene 100 m + Glühlampen 
20,00 €
Blinklampen
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 32 A
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 16 A
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 230 V
pro Stück
5,00 €
Steckdosenbrett 16 A
Pro Stück
5,00 €
Stromverteiler
pro Stück
5,00 €
Trinkwasserschlauch
pro Stück
5,00 €
Abwasserschlauch
pro Stück
2,00 €
Absperrgitter mit Füßen 
pro Stück
2,00 €
Holzstühle
Pro Stück
2,00 €
Abfalltonnen
pro Stück
0,00 €

Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis drei Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet. 

Die Auf- und Abbauarbeiten durch die Mitarbeiter des Bauhofes sind kostenfrei. 

Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde in voller Höhe zu ersetzen. 
Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb von 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurück gebracht werden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen. 
Die Leistungen werden ab Einführung der Umsatzsteuer 2b steuerpflichtig.
In den Jahren seit 2016 ergeben sich folgende Einnahmen auf der Haushaltsstelle 7711.1420:
2017
75,00 €

2018
436,00 €

2019
134,00 €

2020
24,00 €

2021
1.408,08 €

2022
2.179,04 €

2023
1.346,00 €
Stand 04.10.2023

Die erhöhten Einnahmen in den vergangen zwei Jahren waren u. a. auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Hier wurden Holzlauben und Holzhütten für die Einrichtung einer Schnelltest-Station nach Würzburg verliehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Erhöhung der Leihgebühr für das Inventar aus dem gemeindlichen Bauhof wie nachfolgend zu:



Neuer Vorschlag: 
Hütten
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €


pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
120,00 €
Holzlauben
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €


pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
120,00 €
Lichterketten
Je angefangene 100 m + Glühlampen 
20,00 €

Blinklampen
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 32 A
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 16 A
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 230 V
pro Stück
5,00 €

Steckdosenbrett 16 A
Pro Stück
5,00 €

Stromverteiler
pro Stück
5,00 €

Trinkwasserschlauch
pro Stück
5,00 €

Abwasserschlauch
pro Stück
2,00 €

Absperrgitter mit Füßen 
pro Stück
2,00 €

Holzstühle
Pro Stück
2,00 €

Abfalltonnen
pro Stück
0,00 €

Bauzäune
Pro Stück
5,00 €





Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis vier Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet. 

Die Auf- und Abbauarbeiten durch einen Mitarbeiter des Bauhofes sind kostenfrei. Helfer sind von den Ausleihern/Veranstaltern zu stellen.

Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde in voller Höhe zu ersetzen. 
Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurückgebracht werden.

Ausleihgebiet ist der Bereich der VGem Zellingen und der ILE-Gemeinden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen. 
Die Leistungen werden ab Einführung der Umsatzsteuer 2b im Jahre 2025 steuerpflichtig.
Die neuen Preise treten zum 01.01.2024 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.10.2023 15:12 Uhr