a) Waldbauarbeiten durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes
Gefragt wird, inwieweit die Gemeindearbeiter in die Waldbauarbeiten eingebunden sind. Die Gemeindearbeiter werden hauptsächlich benötigt zur Käferkontrolle. Förster Schelbert versucht aber so wenig wie möglich auf die Gemeindearbeiter zurückzugreifen. Bei der Holzernte handelt es sich um körperlich sehr schwere Arbeiten. Förster Schelbert beauftragt deshalb Unternehmen mit diesen Arbeiten.
Er sieht bei Neueinstellungen einen Gewinn darin, wenn ein neuer Gemeindearbeiter als Qualifikation den Forstwirt mitbringt. Allerdings ist der Gemeindewald zu klein, um eine Vollzeitstelle Forstwirt finanzieren zu können.
In diesem Zusammenhang erinnert Erster Bürgermeister Hebert Hemmelmann daran, dass es Gespräche innerhalb der VGem (mit Retzstadt und Thüngen) gab, einen gemeinsamen Forstwirt zu je einem Drittel in den drei Gemeinden einzustellen. Leider scheiterte dieses Vorhaben an dem Bürgermeister von Retzstadt, der dies für seine Gemeinde ablehnte.
Förster Schelbert erläutert, dass es zwar von Vorteil wäre, wenn ein Forstwirt eingestellt werden könnte, dies ist für die jetzt angedachten Waldarbeiten des Bauhofes nicht zwingend erforderlich. Die geplanten Tätigkeiten für die Gemeindearbeiter beschränken sich hauptsächlich auf die Käferkontrolle. Aber auch bei Nachpflanzungen wäre eine Unterstützung durch den Bauhof wünschenswert. Eine Schulung des bestehenden Personals ist von Vorteil. Herr Werner Trabold ergänzt, eine Person im Bauhof sollte sich zudem mit Motorsägearbeiten auskennen und entsprechende Qualifikationen nachweisen. Sollten keine Qualifikationen vorhanden sein, ist eine Schulung zu empfehlen, z.B. in einem einjährigen Grundlehrgang.
b) Termine Waldbegang
Das Gremium schlägt vor, den Waldbegang eher im Jahr durchzuführen. Zudem könnten mehrere stattfinden z.B. im Halbjahrestakt.
c) Brennholzeinschlag
Gefragt wird, in welcher Menge in diesem Jahr vorgesehen ist, Brennholz einzuschlagen.
Herr Schelbert schlägt eine Menge von lediglich 500 fm vor.
Das Gremium sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Reduzierung des Brennholzeinschlages aufgrund der zuvor genannten Probleme mit dem Käferholz, um den Wald nicht übermäßig zu belasten.
Vorstellbar ist daher auch, die Bestellmenge pro Haushalt von bisher 20 fm auf 10 fm zu reduzieren.
Zu überlegen ist, ob überhaupt unter den gegebenen Voraussetzungen eine Losholzversteigerung stattfinden kann.
Abstimmungsergebnis: o. A.