Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt soll mit einem sog. „Tiny-House“ bebaut werden. 
Eine entsprechende Bauvoranfrage des Bauherrn wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2021 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt. 

Auszug aus dem Protokoll vom 01.07.2021: 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt wird zu den Fragestellungen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO unter der Maßgabe erteilt, dass die noch fehlende Wasserversorgung sichergestellt wird, der Stellplatzbedarf (1 Stellplatz) gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung erfüllt wird und die abstandsflächen-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Zwischenzeitlich konnte mit dem zuständigen Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Es handelt sich um ein sog. verfahrensfreies Bauvorhaben, für welches der Bauwerber gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO keinen Bauantrag benötigt. 
Für eine Wohnnutzung des Hauses ist jedoch eine ordnungsgemäße Erschließung erforderlich.
Das heißt, dass neben der wegemäßigen Erschließung auch die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen benutzbar sein müssen. 
Das Grundstück Fl.Nr. 1226 ist wegemäßig von der Mainstraße erschlossen, es liegt in ausreichender Breite an der Verkehrsanlage an. 
Die Entwässerung des Tiny-House kann mittels Anschluss an die bestehende gemeindliche Entwässerungsanlage (Mischwasserkanal), die in der Mainstraße vorhanden ist, angeschlossen werden. 
Die Erschließung des Grundstücks mit Trinkwasser ist jedoch derzeit nicht möglich, da in der Mainstraße bisher keine öffentliche Wasserleitung verlegt ist. Eine entsprechende Leitungsverlegung für einen Ringschluss der Wasserleitung an das Ortsnetz ist derzeit nicht vorgesehen. 
Der Bauwerber hat bereits mehrfach in der Verwaltung vorgesprochen und erklärt, dass er die erforderliche Trinkwasserleitung für sein Bauvorhaben auf eigene Kosten vom Anschlusspunkt „Pumpstation“ bis zu seinem Anwesen verlegen lassen wird. 
Für eine derartige private Leitungsverlegung ist gemäß der geltenden Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Himmelstadt der Abschluss einer entsprechenden Sondervereinbarung erforderlich. 
Der Entwurf einer Sondervereinbarung zum Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 1226 liegt dieser Beschlussvorlage bei. 
Der Entwurf für den Abschluss der Sondervereinbarung für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung sollte bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2023 behandelt werden. 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2023 die Entscheidung über den Antrag vertagt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle notwendigen Genehmigungen für die Errichtung des 
Tiny Houses vorlagen. 
Insbesondere fehlte die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 78 WHG sowie der Nachweis zur Einhaltung des Grenzabstandes zum Nachbargrundstück (3 m). 
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde inzwischen durch das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 22.09.2023 erteilt. Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück kann durch die Änderung der Gebäudestellung eingehalten werden. 
Der erforderliche Stellplatz gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 
Damit sind nun alle Voraussetzungen gegeben, um über den vorliegenden Entwurf der Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung zu entscheiden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße ab dem Übergabepunkt Pumpstation linksmainisch (Wendeplatz Mainstraße) bis zum Grundstück Fl.Nr. 1226 Gemarkung Himmelstadt im gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 958/0 zu. 

Mit dem Abschluss der im Entwurf hierzu vorliegenden Sondervereinbarung zur Leitungsverlegung zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde Himmelstadt besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.01.2024 10:54 Uhr