TÖB 2: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 20.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Durch die geplante Maßnahme gehen ca. 1,83 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche mit für den Landkreis Main-Spessart durchschnittlicher Bonität verloren. 

Die Gemeinde Himmelstadt erläutert logisch, dass keine größere Verdichtung innerorts möglich ist. Auch verweist sie darauf, dass von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen ausgehen können, die ortsüblich sind und deshalb hingenommen werden müssen. 

Es ist darauf zu achten, dass während Bautätigkeiten für das neue Wohngebiet die landwirtschaftlichen Grundstücke jederzeit erreichbar sind und Pflege- oder Erntearbeiten auf den Feldern nicht behindert werden dürfen. 

Auf die Verwendung anfallenden, unbelasteten Oberbodens wurde korrekt hingewiesen. 

Deshalb werden von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt -Bereich Landwirtschaft- keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme vorgebracht.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Beeinträchtigung der angrenzenden Wege wird im Zuge der Erschließungsmaßnahme auf ein nötiges Minimum reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr