TÖB 3: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Stellungnahme vom 14.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für dieses Gebiet kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehen. Insofern bestehen gegen die o.a. Bauleitplanung keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken. 
Zum Entwurf des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ nimmt das Amt für Ländliche Entwicklung Unter-franken (ALE) wie folgt Stellung: 
Die Gemeinde Himmelstadt ist Mitglied des ILE-Zusammenschlusses Main-Wein-Garten. Die Themenbereiche Innenentwicklung, Flächensparen und Daseinsvorsorge gehören zu den wichtigsten Handlungsfeldern des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) der Allianz. Ein wichtiges festgelegtes Ziel der Allianz ist es durch Aktivitäten zur Innenentwicklung die Ortskerne in ihrer Mittelpunktfunktion zu stärken um dadurch flächenverbrauchende Siedlungserweiterungen an den Ortsrändern zu vermeiden. 
Durch die Ausweisung eines Neubaugebiets sinkt erfahrungsgemäß der Nachfragedruck nach innerörtlichen Grundstücken. Das zukünftige Leerstandsrisiko im Altort und in den älteren Neubaugebieten am Ortsrand wird erheblich verstärkt. 
Zudem werden die auf Innenentwicklung zielenden Bemühungen und Maßnahmen der eigenen Kommune und der Partnerkommunen der ILE erheblich erschwert. Vor einer Wohnbauentwicklung am Ortsrand sollten sämtliche Mittel und Möglichkeiten zur innerörtlichen Entwicklung ausgeschöpft werden. 
Wir weisen darauf hin, dass etwaige Förderboni im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt außen“ für öffentliche Maßnahmen in der [einfachen] Dorferneuerung nur gewährt werden können, wenn umfassende und beständige Maßnahmen und Initiativen der Gemeinde zur Innenentwicklung vorgewiesen werden können. 
Der Gemeinde Himmelstadt wird aus den o. a. Gründen empfohlen, die vorgesehene Ausweisung des Wohnbaugebietes kritisch zu hinterfragen. 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinde Himmelstadt ist auch in Zukunft daran gelegen die Innenentwicklung nicht zu vernachlässigen und - wo möglich – weiterhin zu fördern.
Die in der Gemeinde Himmelstadt vorhandenen freien Grundstücke befinden sich jedoch fast ausschließlich im privaten Eigentum und stehen dem freien Markt nicht zur Verfügung. Auch nach wiederholter Nachfrage bei den Grundstückseigentümern besteht keine Verkaufsbereitschaft. Auch die wenigen Leerstände in der Gemeinde Himmelstadt befinden sich im Besitz von nicht veräußerungswilligen Privateigentümern.
Vereinzelt konnten Innenentwicklungsmaßnahmen durch Nachverdichtungen erfolgreich umgesetzt werden. Mit diesen Maßnahmen konnte jedoch die nach wie vor hohe Nachfrage nach Bauland nicht befriedigt werden. Eine Interessentenliste für Bauland im Plangebiet wird bereits seit einigen Jahren geführt. Auch nach erneut durchgeführter Nachfrage im August 2023 durch die Verwaltung der Gemeinde Himmelstadt sind noch immer 33 Bauwillige an Bauland im Geltungsbereich interessiert.
Um zukünftig für eine rasche Bebauung der Grundstücke Sorge tragen zu können, wird bei der Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet „Mausberg IV“ eine Bauverpflichtung in den jeweiligen Kaufvertrag und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Nichteinhaltung der Frist aufgenommen, so dass keine brachliegenden Grundstücke (sog. Enkelgrundstücke) entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr