TÖB 7: Bayernwerk Netz, Stellungnahme vom 20.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Vielen Dank für die Beteiligung an der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes „Mausberg IV“ mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom 20.07.2022. 

Im Bereich der Anbindung des neuen Baugebietes verlaufen mehrere 0,4kV Niederspannungskabel unseres Unternehmens mit einem Schutzzonenbereich von 1mtr. beidseits der Leitungsachse. Parallel dazu 0,4kV Kabel zur Versorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung.

Sollte sich im Zuge von notwendigen Erdarbeiten eine Mehr- oder Mindertiefe ergeben, ist eine Anpassung der Versorgungsleitungen zwingend notwendig. Im Vorfeld der Bauausführung ist die genaue Tiefe der Versorgungsleitungen mittels Suchschlitze zu ermitteln. Tiefbauarbeiten im Bereich der Versorgungsleitungen sind zudem nur in Handschachtung zulässig.

Im Vorfeld hatte uns das Planungsbüro angefragt, ob wir einen neuen, zusätzlichen Stationsplatz benötigen. Da dies bejaht wurde, wurde dieser in die Planung bereits mit aufgenommen und ist zeichnerisch dargestellt.

Auf das Beifügen von Plankopien haben wir verzichtet.
Sollten Sie detailliertere Pläne benötigen, können Sie sich diese online, nach einmaliger Anmeldung, selbstständig herunterladen. Verwenden Sie dafür, den nachfolgenden Link: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bei Bauarbeiten zu Näherungen und Kreuzungen von den vorhandenen Versorgungsleitungen kommen kann.

Da jede Berührung bzw. Beschädigung dieser Versorgungsleitungen mit Lebensgefahr verbunden sind, verweisen wir ausdrücklich auf unser beiliegendes Merkblatt zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen Bayernwerk mit den darin enthaltenen Hinweisen und Auflagen.

Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 mtr. zur Trassenachse gepflanzt werden.
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen so weit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auch gegenüber Dritten bei Nichtbeachtung der notwendigen Sicherheitsbedingungen entstehen, übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Vor Beginn von Tiefbauarbeiten im Bereich unserer Versorgungsleitungen ist eine Einweisung durch unser Kundencenter Marktheidenfeld unter der Telefonnummer 09391 903 330 bzw. marktheidenfeld-service@bayernwerk.de, unbedingt erforderlich.

Für weitere Informationen (z.B. Koordination usw.) bitten wir Sie, sich direkt mit unserem Herrn Michael Ebert im Kundencenter Marktheidenfeld unter der Rufnummer 09391 903 205 bzw. michael.ebert@bayernwerk.de in Verbindung zu setzen. Unser Herr Ebert wäre auch der Ansprechpartner, sofern die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage erweitert werden soll.

Bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auch gegenüber Dritten bei Nichtbeachtung der notwendigen Sicherheitsbedingungen entstehen, übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mausberg IV“ in der Fassung vom 20. Juli 2022 bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer vorhandenen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Beteiligen Sie uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen, da sich besonders im Ausübungsbereich unserer Versorgungsleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.

Anlage: Merkblatt zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde Himmelstadt nimmt im Zuge der Erschließungsplanung Kontakt mit der Bayernwerk Netz GmbH auf und stimmt sich bezüglich bestehender und geplanter Versorgungsleitungen ab.

In der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 8.5 befindet sich bereits ein Hinweis auf das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; insbesondere Abschnitt 6.

Die Bayern Netz GMBH wird im weiteren Verfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr