TÖB 9: Bund Naturschutz, Kreisgruppe Main-Spessart, Stellungnahme vom 30.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 3.8

Sachverhalt

Der Bund Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am o.g. Verfahren und nimmt wie folgt Stellung:

Wir verweisen auf unsere angehängte Grundsatzposition.

Stellungnahme zum Bebauungsplan „Mausberg IV“, Himmelstadt 
Grundsätzlich sieht der BN die gestalterischen Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes in der Gemeinde Himmelstadt sehr positiv (z. B. Naturschaugarten, Naturoase Sternberg, grünes Klassenzimmer…). Wir möchten dazu anregen, das neue Baugebiet zu einem „grünen Quartier“ zu machen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag, dass sich Menschen in Ihrem Wohnumfeld wohl fühlen (strukturreiche Gestaltung der öffentlichen Flächen mit einem Teich, blütenreichen Wiesen, Kleinbiotopen z. B. für Eidechsen usw.). 

  1. A) Wir beziehen uns zu den Punkten in „Planzeichnung, Entwurf“: 

Zu 2.         Bebauung, Höheneinstellung: 
       2.2 „Zulässig sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen“: 
Angebracht wäre eine möglichst dichte Bebauung mit Reihen-, Mehrfamilien- und/oder Doppelhäusern, der Flächenverbrauch muss minimiert werden. Baugrundstücke mit Einfamilienhäusern entsprechen heute nicht mehr den ökologischen Vorgaben. 
Zu 8.        Photovoltaik/Sonnenkollektoren: 
       Photovoltaikanlagen sollten bei Neubauten verpflichtend vorgeschrieben werden 
Zu 9.         Fassadengestaltung: 
       Zu vermeiden sind Glasfassaden oder große Fensterflächen, um Vogelschlag zu minimieren. 
Zu 10.         Einfriedungen, Abgrenzungen von privaten Grundstücken: 
Zu vermeiden sind Mauern und Zäune, die nahtlos bis zum Boden reichen, um Tieren wie z. B. Igel und Kröten das Zu- und Abwandern in die Gärten zu ermöglichen. Wir fordern eine sockellose Einfriedung der Grundstücke. 
Keine Sichtschutzzäune! 

  1. B) Festsetzungen für die Grünordnung: 

1.         Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen für grünordnerische Maßnahmen auf privaten Grünflächen (insbesondere die Forderung nach einer Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen, abgelehnt werden z. B. Lebensbaum, Scheinzypresse oder Kirschlorbeer…) 

1.3        Die Forderung, dass Kies- oder Schottergärten nicht zulässig sind, unterstützen wir ebenfalls. Wichtig wären in diesem Zusammenhang Kontrollen, dass diese Forderungen auch eingehalten werden. 
Naturnahe Steingärten, bei denen die Vegetation und der Lebensraum im Vordergrund stehen, sind durchaus wünschenswert. 
Die Gestaltung der Gärten sollte möglichst naturnah sein. Wenn englischer Rasen vorhanden ist, dann sollte mindestens ¼ der Fläche als insektenfreundliche blütenreiche Wiese anlegt werden. 

E) Hinweise: 

Zu 22.        Zisternen
       Zisternen sollen verpflichtend installiert werden. Der Überlauf muss in Sickerflächen wieder dem Grundwasser zugeführt und nicht in den Kanal abgeleitet werden. 

Empfehlenswert: Anlage von naturbelassenen Gartenteichen 

Straßenbeleuchtung: 
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen für geeignete Lichtfarben: 

-        Das Anforderungsprofil einer Beleuchtungsanlage muss den Bedarf für die Farberkennung begründen. 
-        UV- und IR-Emissionen sind für die visuelle Wahrnehmung des Menschen irrelevant. 
Diese Emissionen sind gänzlich zu vermeiden, da vor allem UV-Emissionen von vielen Organismen (darunter Insekten, Vögel, Reptilien und einigen Säugetiere) wahrgenommen werden und die Organismen beeinträchtigen. 
-        Für Beleuchtungsanlagen in und in der Nähe von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist der Blaulichtanteil der Lichtemissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Hierfür sind Leuchtmittel wie Natriumdampf-Niederdruckleuchten oder PC Amber LED zu empfehlen. 
-        Für LED-Neuinstallationen der Straßenbeleuchtung werden Farbtemperaturen von 3000 Kelvin oder weniger empfohlen. Diese warmweiße Lichtfarbe erlaubt eine gute Farberkennung auch bei nebeligen Bedingungen und ermöglicht eine bessere Dunkeladaptation des Auges als kaltweißere Lichtfarben. 
-        Neben der Lichtfarbe müssen eine geeignete Abstrahlungsgeometrie und Beleuchtungsstärke gewählt werden. 
(Quelle: https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-05/skript543_4_aufl.pdf 
S. Schroer, B. Huggins, M. Böttcher, F. Hölker: „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“/ Bundesamt für Naturschutz) 

Zusatz zur Straßenbeleuchtung: 
niedrige Masthöhe und die Möglichkeit, nachts, z. B. ab Mitternacht, die Beleuchtung für Stunden ganz abzuschalten.

Beschluss

Die Stellungnahme ist nicht fristgerecht eingegangen, wird aber dennoch zur Kenntnis genommen und abgewogen.

Zu Bauformen:
Gemäß Bebauungsplan sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig. Darin inbegriffen sind somit auch Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser. Diese Bauformen werden durch den Gemeinderat bevorzugt. Zur Minimierung des Flächenverbrauchs wurden bewusst kleine Grundstücksgrößen vorgesehen. Der Gemeinderat möchte jedoch grundsätzlich auch die Möglichkeit zu Errichtung von Einfamilienhäusern nicht ausschließen.

Zu Photovoltaik:
Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden können nach aktueller juristischer Bewertung des Gemeindetages auf Bebauungs­planebene nicht verpflichtend festgesetzt werden. Die Gemeinde beabsichtigt im Rahmen des Grundstücksverkaufs die zukünftigen Bauherrn zur Ausstattung von mindestens 50% der nutzbaren Dachfläche der Hauptgebäude mit Photovoltaikanlagen bzw. Sonnenkollektoren zu verpflichten. 

Zu Fassadengestaltung:
Gemäß der Festsetzung 9.2 des Bebauungsplanes sind Glaspaneele als Fassadenelement unzulässig. Eine weitergehende Einschränkung der Fensterflächen wird nicht beabsichtigt, wobei große Fensterflächen aufgrund des sommerlichen Wärmeschutzes ohnehin nichtmehr zielführend sind.

Zu Einfriedungen, Abgrenzungen von privaten Grundstücken:
Ein entsprechender Hinweis zur Einfriedung wird in der Grünordnung des Bebauungsplanes wird wie folgt ergänzt.
„Die Zaunanlagen sind ohne Sockel und mit einem Bodenabstand von mindestens 15 cm herzustellen, damit die Grundstücke von Kleinsäugern / Kleintieren gequert werden können.“

Zur Gartengestaltung:
Der Hinweis 12. „Die Begrünung und gärtnerische Gestaltung der nichtüberbauten Grundstücksfläche ist bis spätestens 5 Jahre nach Bezugsfertigkeit durchzuführen.“ wird um folgenden Hinweis ergänzt. „Es wird empfohlen die gärtnerisch genutzte Fläche möglichst naturnah und artenreich zu begrünen.“ 

Zu Zisternen:
Der Bau von Zisternen wird weiterhin als Empfehlung aufgelistet, da es jedem Bauherrn selbst überlassen sein soll, ob er auf seinem Grundstück eine Zisterne errichtet.

Zu Straßenbeleuchtung:
Die genaue Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung findet im Zuge der Erschließungsplanung statt. Hierbei werden die Anregungen des BUND gewürdigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr