Der Bund Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am o.g. Verfahren und nimmt wie folgt Stellung:
Wir verweisen auf unsere angehängte Grundsatzposition.
Stellungnahme zum Bebauungsplan „Mausberg IV“, Himmelstadt
Grundsätzlich sieht der BN die gestalterischen Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes in der Gemeinde Himmelstadt sehr positiv (z. B. Naturschaugarten, Naturoase Sternberg, grünes Klassenzimmer…). Wir möchten dazu anregen, das neue Baugebiet zu einem „grünen Quartier“ zu machen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag, dass sich Menschen in Ihrem Wohnumfeld wohl fühlen (strukturreiche Gestaltung der öffentlichen Flächen mit einem Teich, blütenreichen Wiesen, Kleinbiotopen z. B. für Eidechsen usw.).
- A) Wir beziehen uns zu den Punkten in „Planzeichnung, Entwurf“:
Zu 2. Bebauung, Höheneinstellung:
2.2 „Zulässig sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen“:
Angebracht wäre eine möglichst dichte Bebauung mit Reihen-, Mehrfamilien- und/oder Doppelhäusern, der Flächenverbrauch muss minimiert werden. Baugrundstücke mit Einfamilienhäusern entsprechen heute nicht mehr den ökologischen Vorgaben.
Zu 8. Photovoltaik/Sonnenkollektoren:
Photovoltaikanlagen sollten bei Neubauten verpflichtend vorgeschrieben werden
Zu 9. Fassadengestaltung:
Zu vermeiden sind Glasfassaden oder große Fensterflächen, um Vogelschlag zu minimieren.
Zu 10. Einfriedungen, Abgrenzungen von privaten Grundstücken:
Zu vermeiden sind Mauern und Zäune, die nahtlos bis zum Boden reichen, um Tieren wie z. B. Igel und Kröten das Zu- und Abwandern in die Gärten zu ermöglichen. Wir fordern eine sockellose Einfriedung der Grundstücke.
Keine Sichtschutzzäune!
- B) Festsetzungen für die Grünordnung:
1. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen für grünordnerische Maßnahmen auf privaten Grünflächen (insbesondere die Forderung nach einer Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen, abgelehnt werden z. B. Lebensbaum, Scheinzypresse oder Kirschlorbeer…)
1.3 Die Forderung, dass Kies- oder Schottergärten nicht zulässig sind, unterstützen wir ebenfalls. Wichtig wären in diesem Zusammenhang Kontrollen, dass diese Forderungen auch eingehalten werden.
Naturnahe Steingärten, bei denen die Vegetation und der Lebensraum im Vordergrund stehen, sind durchaus wünschenswert.
Die Gestaltung der Gärten sollte möglichst naturnah sein. Wenn englischer Rasen vorhanden ist, dann sollte mindestens ¼ der Fläche als insektenfreundliche blütenreiche Wiese anlegt werden.
E) Hinweise:
Zu 22. Zisternen
Zisternen sollen verpflichtend installiert werden. Der Überlauf muss in Sickerflächen wieder dem Grundwasser zugeführt und nicht in den Kanal abgeleitet werden.
Empfehlenswert: Anlage von naturbelassenen Gartenteichen
Straßenbeleuchtung:
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen für geeignete Lichtfarben:
- Das Anforderungsprofil einer Beleuchtungsanlage muss den Bedarf für die Farberkennung begründen.
- UV- und IR-Emissionen sind für die visuelle Wahrnehmung des Menschen irrelevant.
Diese Emissionen sind gänzlich zu vermeiden, da vor allem UV-Emissionen von vielen Organismen (darunter Insekten, Vögel, Reptilien und einigen Säugetiere) wahrgenommen werden und die Organismen beeinträchtigen.
- Für Beleuchtungsanlagen in und in der Nähe von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist der Blaulichtanteil der Lichtemissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Hierfür sind Leuchtmittel wie Natriumdampf-Niederdruckleuchten oder PC Amber LED zu empfehlen.
- Für LED-Neuinstallationen der Straßenbeleuchtung werden Farbtemperaturen von 3000 Kelvin oder weniger empfohlen. Diese warmweiße Lichtfarbe erlaubt eine gute Farberkennung auch bei nebeligen Bedingungen und ermöglicht eine bessere Dunkeladaptation des Auges als kaltweißere Lichtfarben.
- Neben der Lichtfarbe müssen eine geeignete Abstrahlungsgeometrie und Beleuchtungsstärke gewählt werden.
(Quelle: https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-05/skript543_4_aufl.pdf
S. Schroer, B. Huggins, M. Böttcher, F. Hölker: „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“/ Bundesamt für Naturschutz)
Zusatz zur Straßenbeleuchtung:
niedrige Masthöhe und die Möglichkeit, nachts, z. B. ab Mitternacht, die Beleuchtung für Stunden ganz abzuschalten.