TÖB 38: Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken, Stellungnahme vom 24.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 3.18

Sachverhalt

Der Abwasserzweckverband gibt hiermit folgende Stellungnahme ab:

Aus abwassertechnischer Sicht weisen wir auf die gesetzliche Vorschrift zur Entwässerung von Neubaugebieten im Trennsystem hin. (5 55 WHG).
Ein Trennsystem würde die vorhandene Kanalisation im Trockenwetterfall nur minimal belasten und Niederschlagswasser gänzlich fernhalten und somit die Ortskanalisation im Mischwasserfall nicht noch weiter belasten.

Ferner ist zu beachten, dass steigende Mischwassermengen auch zur Kläranlage gepumpt und dort behandelt werden müssen. Dies wiederum hat bei steigenden Energiepreisen weitere Kostensteigerungen zur Folge.
Aus umwelttechnischer Sicht ist zu beachten, dass jeder Tropfen Niederschlagswasser, der als Mischwasser in die Kläranlage gelangt und anschließend in den Vorfluter Main geleitet wird, nicht mehr dem örtlichen Grundwasserkörper zugeführt werden kann.

Sollte eine Entwässerung im Trennsystem aus wasserwirtschaftlichen Gründen (Flächenbedarf und Kostensteigerung sind keine wasserwirtschaftlichen Gründe) nicht möglich sein, weißen wir darauf hin, dass aufgrund dann steigender Mischwassermengen das Speichervolumen des RÜB I Himmelstadt Altort zu prüfen und im Bedarfsfall zu erweitern ist.
Sollte keine Anpassung des Beckenvolumens angestrebt, sondern eine Erhöhung der Drosselabflussmenge im Mischwasserfall (dann natürlich an beiden Pumpwerken - Altort und Siedlung) favorisiert werden, so ist zu prüfen, ob der gesteigerte Zufluss von der Kläranlage aufgenommen werden kann.

Durch das aktuell laufende Verfahren der Überrechnung der Kläranlage Retzbach zur Erlangung einer neuen Gehobenen Erlaubnis, ist noch ungewiss welche Mischwassermengen künftig aufgenommen werden können bzw. müssen,

Aufgrund weiterer verschiedener Baugebietsausweisungen in anderen Verbandsgemeinden des AZV ist damit zu rechnen, dass durch den höheren Anfall von Mischwasser (einige Maßnahmen wurden in jüngster Vergangenheit leider immer noch im Mischsystem entwässert, trotz Vorschrift im WHG und technischer Machbarkeit) in Verbindung mit steigenden Anforderungen zu Erlangung der neuen Gehobenen Erlaubnis, größere Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Kläranlage erforderlich werden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde berät sich erneut über die Möglichkeiten der Erschließung im Trennsystem. Diese wird auch von dem Ergebnis der derzeit noch anhängigen Baugrunduntersuchungen abhängig sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr