Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung: Privat C, Stellungnahme vom 27.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 3.21

Sachverhalt

Privat C: 
Meike Kraasch-Ohlhaut und Dirk Ohlhaut
vom 27.07.2023


Wir widersprechen fristgerecht dem Bebauungsplan vom 26. Juni 2023. Als direkte Anwohner sind wir unmittelbar von der geplanten Änderung betroffen und widersprechen dieser daher mit folgender Begründung:

1. Kein realer Bedarf

In Ihrer Begründung wird darauf hingewiesen, dass von einem Bevölkerungsrückgang von 3,3 % bis 2033 ausgegangen wird. Folgt man den veröffentlichten Werten der bayerischen Staatsregierung (https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/6_unterfranken.pdf) Stand: 25.07.2023) so wird deutlich, dass im gesamten nordbayerischen Raum ein Bevölkerungsrückgang bis 2033 von bis zu -10 % erwartet wird. Für Main Spessart werden hier aktuell ca. 7,5 % erwartet
(https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/demographische_profile/09677.pdf) Stand: 25.07.2023). Somit handelt es sich also nicht um ein lokales Phänomen, dass durch die Ausweisung eines weiteren Baugebiets behoben werden kann. Vielmehr ist hier von einem strukturellen Problem der Region Nordbayern auszugehen. Somit kann dieses Argument nicht zur Bedarfsbegründung herangezogen werden. Entgegen ihrer ursprünglichen These eines Rückgangs der Bevölkerung schreiben Sie einen Absatz weiter unten, dass die
„Gemeinde in den letzten zwei Jahren einen Zuzug von jungen Familien verzeichnet", was auf „die hervorragende verkehrstechnische Anbindung" zurückzuführen sei. Auch hier widersprechen Sie sich in Ihren Ausführungen.

Einerseits argumentieren Sie, dass es eine sehr hohe Nachfrage nach neuen Grundstücken gibt (S. 8ff), auf Seite 11 behalten Sie sich dann jedoch vor, das Baugebiet abschnittsweise zu erschließen, was der vorangestellten hohen Nachfrage widerspricht.

In der Begründung des Bebauungsplans gibt die Gemeinde Himmelstadt selbst an, dass „rein rechnerisch" kein Bedarf an Wohnbauflächen bestehe (Seite 10 der Begründung zum Bebauungsplan). Ein Bedarf auf Grundlagen von Nachfragen - ohne Zusicherung des Kaufes und anschließender tatsächlicher Bebauung bei aktuell höchsten Baukosten, spiegelt somit auch keinen realen Bedarf wider.
Ebenfalls auf Seite 10 der Begründung antizipiert der Antragsteller: „dass ein Großteil dieser Bewerber tatsächlich konkret Interesse an einem Grunderwerb hat“. Von einem konkreten Bauvorhaben nach Grunderwerb ist nicht die Rede. Auch auf Nachfrage wird auf eine Interessentenliste verwiesen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen für Bürger*innen nicht einsehbar ist, um deren Aktualität überprüfen zu können. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass
erneut viele Baulücken entstehen werden. Die Wahrscheinlichkeit steigt sogar noch, falls kein einheitlicher Bauzwang im Bebauungsplan verankert wird. Eine einzelvertragliche Regelung mit den jeweiligen Käufern fördert an dieser Stelle ebenfalls die Intransparenz und gemäß aktuellem Baurecht haben alle Eigentümer dann die gleichen Rechte, müssen somit ihre Baupflicht nicht ausüben. Ebendies ist bereits in der Vergangenheit mehrfach passiert. Womit die vielen aktuell bestehenden Baulücken zu erklären sind.

2. Genügend unbebaute erschlossene Grundstücke

Auch hier benennt die Gemeinde selbst, dass es mindestens so viele bereits erschlossene Grundstücke im Gemeindegebiet wie Anfragen gibt.

Es wird benannt, dass sich bemüht worden sei, die privaten Grundstückseigentümer zum Verkauf zu bewegen, jedoch gibt es auch die Rückmeldung, dass es angenehm ist in Himmelstadt – im Vergleich zu anderen Gemeinden - ein unbebautes Grundstück zu besitzen, da man ausgesprochen selten kontaktiert wird. Andere Gemeinden würde da deutlich unnachgiebiger und unbequemer eine Bebauung bzw. Veräußerung einfordern.

Bei bestehenden erschlossenen Grundstücken bestünde der Vorteil, dass die Grundstückspreise niedriger wären und somit einfacher verkauft und bebaut werden könnten. Die Gemeinde müsste an dieser Stelle gegenüber den Eigentümern der in privatem Besitz befindlichen Grundstücken konsequenter die bestehenden Pflichten einfordern (Nutzung entsprechend vorgesehenem Nutzungszweck, regelmäßige Rodung der Fläche (ggf. mit dem Angebot, das von der Gemeinde auszuführen gegen einen entsprechenden Preis), Einhaltung der Räumpflichten im Winter
etc.).

Als weiteres Beispiel dafür, dass die Gemeinde sich nicht ausreichend bemüht hat, bestehende Grundstücke dem Markt zu zuführen: es wird ein Grundstück landwirtschaftlich genutzt (Birkenstraße Nr. 6), was definitiv nicht der in diesem Bereich ausgewiesenen Flächennutzung entspricht.

Was genau hat die Gemeinde unternommen, um unbebaute Grundstücke zu erwerben, die im Privatbesitz sind?

3. Schwierigkeiten bzgl. Kindergartenplätze, Grundschulplätzen, Mittags- und Ferienbetreuung

Angenommen, alle Flächen werden verkauft und bebaut, dann bringt das Baugebiet zu viele Menschen auf einmal nach Himmelstadt.

In der Folge muss die Grundschule weiter ausgebaut werden. Der Kindergarten muss schneller ausgebaut und betrieben werden, wozu zunächst mal genügend pädagogisches Personal gefunden werden muss. Leider ist für den Umgang mit dem erhöhten Zuzug keinerlei Konzept bekannt. Sollten an dieser Stelle nicht zuerst akzeptable Rahmenbedingungen geschaffen werden, bevor mit der Umsetzung eines weiteren Baugebietes begonnen wird?

Ab 2026 besteht in ganz Deutschland eine Pflicht einer Mittags- und Ferienbetreuung
(https://www.bmfsfi.de/bmfsfi/aktuelles/alle-meldunen/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuunq-fuer-ab-2026-beschlossen-178826 Stand: 25.07.2023).
Auch hier müssen für mehr Kinder Räumlichkeiten und Personal gefunden werden. In diesem Jahr ist die Mittagsbetreuung an ihre Obergrenze gestoßen. Wie soll es dann weitergehen? In einer E-Mail an den Bürgermeister, in der ich (Meike Kraasch-Ohlhaut) gefragt habe, wie es mit einer möglichen Ferienbetreuung aussehe, kam die Antwort des Bürgermeisters „Das fehlende Personal und auch die fehlenden Räumlichkeiten sind die ausschlaggebenden Punkte. Über finanziellen Auswirkungen müsste auch noch gesprochen werden." Wie gedenkt die Gemeinde die genannte Verpflichtung ab 2026 umzusetzen?
Denn selbst in der Begründung des Bebauungsplans gibt Himmelstadt an, Familien mit jungen Kindern anwerben zu wollen.

4. Mängel an der Planung des geplanten Baugebiets

a. Beschleunigtes Verfahren nach §13b BauGB:
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18.7.2023 entschieden. (Quelle: (https://www.bverwg.de/pm/2023/59 Stand: 23.07.2023) anhand dieser hier geschaffenen Rechtsgrundlage möchten wir unseren Einspruch ebenfalls festmachen.

b. Gemäß Bebauungsplan sind Einzel-, Doppelhäuser und Hausgruppen zugelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese Wahl der vorgegebenen Gebäudeformen auch Mehrparteienhäuser mit Mietwohnungen und Eigentumswohnungen umgesetzt werden können. In Kombination mit der explizit ausbleibenden Begrenzung der Vollgeschosszahl und der maximalen Wandhöhe von 8 m bzw. Firsthöhe von 10 m bedeutet dies, dass bei einer Etagenhöhe von ca. 2,40 m Mehrfamilienhäuser bzw. Hausgruppen mit bis zu 4 Etagen möglich sein werden. In wie fern sich dies in die bestehenden Gebäude in den angrenzenden Baugebieten Mausberg I und Mausberg II einbinden soll, bleibt ein Rätsel. Derartige Gebäude erinnern an eine städtische Bebauung. Ein Bürger Himmelstadts hat es im Jahr 2021 auf den Punkt gebracht: „Vom Giebel aus betrachtet wird das Baugebiet Mausberg IV das Ortsbild von Himmelstadt für die nächsten 100 Jahre prägen, da ist es schon wichtig, dass man sich genau Gedanken macht, wie die Fläche zu bebauen ist.“ Der aktuell vorliegende in alle Richtungen offene Bebauungsplan spiegelt diesen schönen Gedanken nicht wider! Ist es im Sinne des Gemeinderates, dass im Anschluss an eine Einfamilienhaus Siedlung (Mausberg I und Mausberg II) ein derartiges Baugebiet anschließt? Ist das die Zukunftsvision für Himmelstadt?

5. Andere Optionen

Sind andere Optionen bedacht und abgewogen worden?

Vollkommen richtig arbeiten Sie heraus, dass der Trend zu kleineren Haushalten geht. Auf Seite 9 benennen Sie hierfür als Ursachen die Zunahme der älteren Bevölkerung (Tatsächlich ist die Gruppe der > 75 jährigen in den nächsten 10 Jahren die einzige erwachsene Bevölkerungsgruppe die stetig größer wird. 
Quelle: (https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/demographische_profile/09677.pdf) Stand: 25.07.2023; Seite 5) sowie den generellen Trend zu Ein- und Zweipersonenhaushalten. Wollten Sie diesem Trend wirklich entgegentreten, dürfte die Lösung nicht heißen ein neues Baugebiet für Einfamilienhäuser zu erschließen, vielmehr sollte die Renovierung bzw. Neuanlage von Mehrfamilienhäusern im Ortskern (um der alternden Bevölkerung durch kurze Wege zur Infrastruktur, das Leben zu erleichtern.) das Ziel sein. Auch machen umliegende Gemeinden (Retzstadt, Karlstadt, Uettingen, etc.) erfolgreich vor, wie man ältere Mitbürger durch innovative und integrierende Konzepte (z.B, betreutes Wohnen) im Ortskern ein Zugehörigkeitsgefühl geben kann und in der Mitte der Gesellschaft / Ortsgemeinschaft ansiedelt. Hierfür wäre die Investition in Infrastruktur (Bäckerei, Metzgerei, Supermarkt, Bank, medizinische Versorgung, Freizeitgestaltung) deutlich besser angelegt als weiterhin Flächen zu versiegeln und ein neues Baugebiet auszuweisen. Mit ambulant betreutem Wohnen würde die Selbstständigkeit aufrechterhalten und es attraktiver gemacht, sich räumlich zu verkleinern. In der Folge würde dadurch auch Wohnraum für Familien kreiert und gleichzeitig im Zuge der Sanierung älterer Gebäude (durch den Verkauf existierender Immobilien älterer Bürger an junge Familien), wie von der Bundesregierung gefordert und gefördert. Weiterhin würde energieeffizienteres Wohnen gewährleistet sowie bestehendes Siedlungsgebiet modernisiert. Dies wäre ökologisch und würde den Ortskern erhalten.

Hierbei ist zudem zu beachte, dass aufgrund der Arithmetik bei der Kreditvergabe ältere Bürger tendenziell eher am Mieten Interesse zeigen, da eine Kreditfinanzierung (insb. in der aktuellen Zinslage) für Personen >55 Jahren nur mit sehr hoher Eigenkapitaldecke möglich sein wird. Derartiger konzeptioneller Weitblick und bedarfsgerechte Planung sind leider ebenfalls nicht zu erkennen.

Wir als Bürger und Wähler in der Gemeinde sind schockiert von der Konzeptlosigkeit, ist es Desinteresse an einer nachhaltigen Entwicklung oder wird versucht, die Meinung einzelner in den Vordergrund zu stellen, in der Hoffnung, der Rest des Gremiums folgt diesen Ausführungen willfährig.

Auf Seite 13 führen Sie aus, dass die Gemeinde kontinuierlich die Infrastruktur stärkt. Sowohl der Dorfladen, Metzger, Banken als auch der Bäcker haben mittlerweile geschlossen. Von einer Stärkung der Infrastruktur kann nicht die Rede sein. Der Kindergarten läuft seit Jahren an der Belastungsgrenze und darf aktuell nur wegen einer jährlich verlängerten Sondergenehmigung weiterbetrieben werden. Ein Ausbau ist geplant, zieht sich nun mittlerweile auch schon über mehrere Jahre hin (Ausgang: ungewiss).

Ebenfalls führen Sie auf, dass keine alternativen Standorte für eine städtebauliche Erweiterung in der Ortslage existieren und begründen dies mit nicht möglichem Zugriff auf die Grundstücksflächen und deutlichen Mehraufwendungen für die Erschließung. In der Initiative „Innen statt Außen" wird tatsächlich auch nicht davon ausgegangen, dass eine nachhaltige Entwicklung und ein flächenschonender Umgang mit den Flächen automatisch auch immer wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Aus diesem Grund wurde vom Bayerischen Städtebauförderungsprogramm eine Förderinitiative gegründet:

„Im Rahmen der Vereinfachung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm ist die Förderinitiative im Schwerpunkt „Flächen schonen" aufgegangen, die Gemeinden profitieren von einem erhöhten Fördersatz von grundsätzlich 80 Prozent." (Quelle: (https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte/flaechenschonen/index,php Stand: 23.07.2023) Hier sollte eine umfassende Prüfung stattfinden, ob der Fokus auf derartige Konzepte nicht besser mit der demographischen Entwicklung vereinbar wäre. 

Ziel sollte es also sein und dies gibt die Regierung auch eigentlich vor: Baulücken schließen, Aufleben des Ortskerns, statt neue Baugebiete zu erschließen. Aus diesem Grund fordern wir ein Grundstückskataster mit vorhandenen Baulücken und Ausbaumöglichkeiten. Die Gemeinde soll sich aktiv bemühen, Bauinteressenten und Investoren mit den Eigentümern zusammen zu bringen und Anreize schaffen, die Grundstücke für Wohnbauzwecke freizugeben (Ideen s.o.). Als weitere Argumente für diese Vorgehensweise gilt es anzuführen, dass Neubaugebiete nicht nachhaltig sind und die Bundesregierung energetische Sanierung deutlich stärker fördert.

Wir fordern Sie auf, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen, die Bauleitplanung einzustellen und das geplante Baugebiet Mausberg IV nicht umzusetzen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu 1. Kein realer Bedarf
Die in der Gemeinde Himmelstadt vorhandenen freien Grundstücke befinden sich fast ausschließlich in privatem Eigentum und stehen dem freien Markt nicht zur Verfügung. Auch nach wiederholter Nachfrage bei den Grundstückseigentümern besteht keine Verkaufsbereitschaft. 

In der Begründung des Bebauungsplans werden zunächst die statistisch ermittelten Werte des Bayerischen Landesamtes für Statistik aufbereitet. Diese gehen von dem beschriebenen Bevölkerungsrückgang aus. Dem gegenüber stehen die konkreten Erfahrungen der Gemeinde Himmelstadt, dass in den letzten zwei Jahren ein Zuzug junger Familien festzustellen ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen Widerspruch in der Begründung, sondern um die Abweichung allgemeiner statistischer Erhebungen zu den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen.
Auch die abschnittsweise Erschließung ist kein Widerspruch zu der aktuellen Nachfrage nach Baugrundstücken. Zuletzt wurden im August 2023 die Bewerberlisten aktiv überarbeitet. Ergebnis war, das 33 Bewerber nach wie vor ernsthaftes Interesse an einem Bauplatz in Himmelstadt haben. Diese Bewerberliste berücksichtigt daher auch bereits die aktuellen Preissteigerungen in der Baubranche sowie die aktuelle Zinsentwicklung. Die Möglichkeit zur abschnittsweisen Erschließung stellt ein Instrument der Gemeinde Himmelstadt dar, auf eine weiter veränderte Situation reagieren zu können, wenn nach der Rechtskraft des Bebauungsplans nicht alle Grundstücke veräußert werden können. In diesem Fall könnte der Erschließungsumfang reduziert werden, um keine Erschließungsanlagen zu errichten, die zunächst nicht benötigt werden. Somit ergibt sich eine zusätzliche Sicherheit für die Gemeinde Himmelstadt im Übergang von einer Interessenbekundung zum tatsächlichen Grunderwerb, da mit Rechtskraft des Bebauungsplans die Veräußerung der Grundstücke beginnt. 
Die Festsetzung eines Baugebotes oder eines Bauzwanges innerhalb eines Bebauungsplanes ist nicht zulässig (vgl. §9 BauGB). entsprechende Regelungen können gemäß § 176 BauGB über einen Bescheid durch die Gemeinde erlassen werden. Hierbei sind jedoch hohe juristische Anforderungen an entsprechende Bescheide geknüpft, die vorliegend nicht erreicht werden dürften. Bewährt hat sich eine entsprechend Bauverpflichtung mit Rückabwicklungsklausel in die Kaufverträge aufzunehmen. Hierbei werden für alle Grundstücke einheitliche Kaufverträge verwendet, sodass keine Abweichungen zulässig sind.

Die Gemeinde Himmelstadt ist auch in Zukunft bestrebt die Innenentwicklung weiter voranzutreiben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende Bereitschaft der Grundstücksbesitzer zur Veräußerung von Flächen und zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde besteht. Hierbei wird durch die Gemeinde Himmelstadt noch einmal auf die sehr begrenzten Möglichkeiten des §176 BauGB verwiesen.

Zu 2. Genügend unbebaute erschlossene Grundstücke
Auch nach wiederholter Nachfrage durch die Gemeinde, kurz vor dem Aufstellungsbeschluss zum Baugebiet Mausberg IV, besteht keine Verkaufsbereitschaft bei den Grundstückseigentümern. Auch bei direkter Nachfrage durch interessierte private Bauwillige zeigten die Grundstückseigentümer keine Verkaufsbereitschaft bzw. es wurden hohe, unwirtschaftliche Grundstückspreise aufgerufen. Die Gemeinde stellt hierbei, jeweils unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, den Kontakt zwischen Bauwilligen und Grundstücksbesitzern her.
Der Unterhalt oder die Nutzung der erschlossenen unbebauten Grundstücke oder von Leerständen steht hierbei in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausweisung des Bebauungsplans „Mausberg IV“ und kann daher auf Ebene des Bebauungsplans nicht behandelt werden. Auch die Gemeinde Himmelstadt wünscht sich jedoch gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Zugriff auf entsprechende Grundstücke ermöglichen würden.

Zu 3. Schwierigkeiten bzgl. Kindergartenplätze, Grundschulplätze, Mittags- und Ferienbetreuung 
Die Gemeinde Himmelstadt ist sich der angespannten Situation sowohl im Hinblick auf den Bedarf an Kindertageseinrichtungen als auch des kommunalen Haushalts, der kurzfristige Investitionen in die entsprechenden Betreuungseinrichtungen erschwert, bewusst.
Die Gemeindeverwaltung sowie der Gemeinderat sind intensiv auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten um das – unabhängig von der Baugebietserschließung bereits bestehende – Defizit im Bereich der Kinderbetreuung zu beheben. Verschiedene Gespräche mit Investoren zu diesem Themenkomplex haben bereits stattgefunden.
Hierbei ist sich der Gemeinderat auch der gerichtlich einklagbaren Schadenersatzansprüche sowie des Ganztagsbetreuungsanspruchs im Grundschulalter bewusst.

Zu 4. Mängel an der Planung des geplanten Baugebiets
Unter Würdigung des Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts 4 CN 3.22 wird das laufende Verfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB eingestellt. Stattdessen wird das Bauleitverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren eingeleitet. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Himmelstadt. Die bisher durchgeführt Auslegungs- und Beteiligungsrunde im beschleunigten Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gewertet. Es folgt im Regelverfahren nunmehr die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Alle für das Regelverfahren notwendigen Untersuchungen und Berichte werden ergänzt.
Im Sinne einer geringen Regelungsdichte („schlanker Bebauungsplan“) werden die erforderlichen Festsetzungen getroffen um einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen und weitere Festsetzung die es Bedarf um eine städtebaulich verträgliche Integration in das Ortsbild und eine flächensparende Entwicklung zu gewährleisten.
Hierbei ist die Annahme einer Etagenhöhe von 2,40 m nicht zutreffend. Für ein Geschoss ist eine Höhe von ca. 3,00 m anzusetzen. Diese setzt sich aus einer Raumhöhe von ca. 2,50 m und einem Decken- und Bodenaufbau von. ca. 50 cm zusammen. Bei einer zulässigen Wandhöhe von maximal 8 m (überwiegend 6 m) und unter Würdigung der topografischen Verhältnisse im Geltungsbereich können somit ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss errichtet werden. Für Pultdächer wurde die Gesamthöhe zudem reduziert, um eine städtebaulich verträgliche Entwicklung sicherstellen zu können.
Auf die Festsetzung von Vollgeschossen wurde verzichtet, da diese in der Bayerischen Bauordnung nur noch hilfsweise definiert sind und verwaltungsrechtlich nur von untergeordneter Bedeutung sind. Die Höhenentwicklung der Gebäude wird über die Festsetzung der Wand- und Firsthöhe bzw. Gesamthöhe eindeutig geregelt. 
Eine „Einfamilienhaus Siedlung“ mit Festsetzungen vergleichbar der angrenzenden Bebauungspläne ist unter der Prämisse des Flächensparens nicht mehr vertretbar. Um den Flächenverbrauch auf ein Minimum reduzieren zu können ist es essentiell die vorgesehenen Bauweisen zu ermöglichen. Die städtebauliche Integration wurde mit einer flächensparenden Planung abgewogen und aufeinander abgestimmt, sodass sich insgesamt eine städtebaulich verträgliche, zukunftsweisende Entwicklung ergibt.

Zu 5. Andere Optionen
Die Gemeinde Himmelstadt stellt die Innenentwicklung vor die Außenentwicklung. In den letzten Jahren wurden durch die Gemeinde unter anderem auch Einzelgrundstücke in der Ortslage, sofern Zugriff hierauf bestand, einer Nachverdichtung zugeführt. Auf die mangelnde Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer wird an dieser Stelle noch einmal verwiesen. Die Eigeninitiative von privaten Eigentümern zur Innenentwicklung im Altort wird trotz Förderung durch die Gemeinde und zahlreichen öffentlichen Fördermöglichkeiten nur selten ergriffen.
Zutreffend wird in der Stellungnahme beschrieben, dass das Baugebiet auch für Mehrfamilienhäuser ausgelegt ist. Es ist daher eben nicht ein Baugebiet für Einfamilienhäuser vorgesehen. Der Bebauungsplan enthält vorgeschlagene Grundstücksgrenzen. Diese sind nicht festgesetzt und können je nach Bedarf und Nachfrage beim Verkauf durch die Gemeinde Himmelstadt zugeteilt werden. Eine flächensparende Aufteilung wird hierbei von der Gemeinde Himmelstadt berücksichtigt. Eine flächensparende Aufteilung bedeutet auch, dass es ermöglicht wird flächensparende Bauweisen zu errichten. So kann beispielsweise ein größeres Grundstück für ein Einzelhaus in Form eines Mehrfamilienhauses veräußert werden, sodass allen Zielgruppen eine flächen­sparende und altersgerechte Bebauung ermöglicht werden kann. Auch der Bau von barrierefreien Wohngebäuden durch einen Investor ist mit den Festsetzungen im Bebauungsplan möglich. 
Die Gemeinde ist bestrebt die Attraktivität des Ortes aufrecht zu erhalten und weiter zu steigern. Der Verlust der Bäckerei und des Metzgers wiegen schwer, sind jedoch wirtschaftlichen Entscheidungen der Einzelhändler, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat, geschuldet. Letztendlich werden diese Einrichtungen durch die örtliche Nachfrage getragen. Um dem entstandenen Defizit entgegenzuwirken, wurden mit dem Bauleitverfahren „Rote Wiese“ wieder die Grundlagen für Einkaufsmöglichkeiten zur Nahversorgung in der Gemeinde Himmelstadt geschaffen.
Erschließungen und Gebäude müssen immer wirtschaftlich tragbar sein. Dies gilt sowohl für die Gemeinde als auch für private Bauherren. Gegebenenfalls kann diese Wirtschaftlichkeit unter Einbeziehung der Fördermöglichkeiten z.B. des Freistaats Bayern erreicht werden. Durch die Gemeinde unmittelbar können so ggf. einzelne Anwesen saniert werden bzw. weitere Einzelanwesen in Zusammenarbeit mit Investoren. Dies setzt aber die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer voraus und ist auch quantitativ nicht geeignet der aktuellen Nachfrage Rechnung zu tragen.

Zusammenfassend kommt der Gemeinderat nach Abwägung der vorgetragenen Sachverhalte zu dem Ergebnis, dass das ausgewiesene Baugebiet dem aktuellen Bedarf entspricht und die Planung in der vorliegenden Form weitergeführt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr