Bebauungsplan "Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II": Beschluss zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Verfahrensart: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.07.2021 (Verfahren nach § 13b BauGB) Beschluss über die Durchführung des Bauleitverfahrens "Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II" im Regelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ wurde mit Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 29.07.2021 das sog. beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB gewählt. 

In diesem Verfahren wurde vom 26.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 

Mit Rechtsprechung vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB für unanwendbar erklärt, da § 13 b S. 1 BauGB gegen EU-Recht verstößt. 
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (4 CN 3.22) vom 18.07.2023 sagt aus, dass die Vernachlässigung einer Umweltprüfung im Bauleitverfahren unzulässig ist. Eine konkrete Handlungsempfehlung für laufende Bauleitverfahren die im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt wurden bzw. noch laufend im Verfahren sind, liegt jedoch bisher noch nicht vor. 

Aufgrund der Ungewissheit, wann eine Handlungsempfehlung vorliegen und wie diese aussehen wird, wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB vom 29.07.2021 aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren nunmehr im sog. „Regelverfahren“  durchzuführen. 

Für diese Vorgehensweise ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.07.2021, mit dem das Bauleitverfahren nach § 13b BauGB eingeleitet wurde, erforderlich.

Im Anschluss ist dann ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit dem das Regelverfahren für das Bauleitverfahren „„Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ angestoßen wird.  

Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem aktuell rechtkräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Himmelstadt. Das Plangebiet ist bereits als Wohnbaufläche dargestellt. 

Die bereits durchgeführte formelle Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gemäß § 13b BauGB wird als frühzeitige Beteiligung im künftigen Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gewertet. 
Im Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ folgt nunmehr die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Im Einzelnen liegen folgende Grundstücke der Gemarkung Himmelstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“:

Flurnummer 572/2 (ehemalig Mausberg II)
Flurnummer 463, Teilfläche
Flurnummer 565/1, Teilfläche 
Flurnummer 566, Teilfläche
Flurnummer 567, Teilfläche
Flurnummer 568, 
Flurnummer 569, 
Flurnummer 570, 
Flurnummer 571, 
Flurnummer 572, 
Flurnummer 573, 

Flurnummer 574, 
Flurnummer 575, 
Flurnummer 576, 
Flurnummer 577, 
Flurnummer 578, 
Flurnummer 579, 
Flurnummer 580, 
Flurnummer 581, 
Flurnummer 582, 
Flurnummer 583, 
Flurnummer 584.

Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 07.12.2023 im Maßstab (1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.

Ziel der Planung ist es unter Würdigung der aktuellen Rechtsprechungen den kontinuierlichen Anfragen nach Bauplätzen gerecht zu werden. Die Gemeinde Himmelstadt will mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen und der Abwanderung junger Familien vorbeugen. 

Beschluss 1

Beschluss 1: 
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechungen zur Anwendbarkeit des § 13 b BauGB beschließt der Gemeinderat, den Beschluss vom 29.07.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzuheben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2: 
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren. 
Die bereits durchgeführte formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gemäß § 13b BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB im künftigen Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gewertet. 

Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke: 
Flurnummer 572/2 (ehemalig Mausberg II)
Flurnummer 463, Teilfläche
Flurnummer 565/1, Teilfläche 
Flurnummer 566, Teilfläche
Flurnummer 567, Teilfläche
Flurnummer 568, 
Flurnummer 569, 
Flurnummer 570, 
Flurnummer 571, 
Flurnummer 572, 
Flurnummer 573, 

Flurnummer 574, 
Flurnummer 575, 
Flurnummer 576, 
Flurnummer 577, 
Flurnummer 578, 
Flurnummer 579, 
Flurnummer 580, 
Flurnummer 581, 
Flurnummer 582, 
Flurnummer 583, 
Flurnummer 584.

Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 07.12.2023 im Maßstab (1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
Ziel der Planung ist es, unter Würdigung der aktuellen Rechtsprechungen den kontinuierlichen Anfragen nach Bauplätzen gerecht zu werden. Die Gemeinde Himmelstadt will mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen und der Abwanderung junger Familien vorbeugen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

Beschluss 3: 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ öffentlich bekannt zu machen. 
Die Einstellung aller diesbezüglichen vorangegangenen Bauleitverfahren ist ebenfalls bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

Beschluss 4: 
Der Gemeinderat beauftragt die ARZ INGENIEURE mit der Betreuung des Bauleitverfahrens „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.01.2024 09:49 Uhr