TÖB 5: Bayerisches Landesamt für Umwelt Schreiben vom 17.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.02.2023 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Mit E-Mail des Büros ARZ Ingenieure vom 16.09.2022 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Planänderungen. 
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 
Von den o.g. Belangen werden die Geogefahren und die Rohstoffgeologie berührt. Dazu geben wir folgende Stellungnahme ab: 

Geogefahren: 
Im Planungsgebiet sind keine konkreten Georisiken bekannt. Der Untergrund des Änderungsbereiches 8.3 besteht allerdings aus verkarstungs­fähigen Karbonatgesteinen des Unteren Muschelkalkes, die von unterschiedlich mächtigen Deckschichten überlagert werden. Das Vorkommen unterirdischer Hohlräume bzw. eine Erdfallgefahr ist daher nicht völlig auszuschließen. 
Bei weiteren Fragen zu Geogefahren wenden Sie sich bitte an Herrn Max Schmid (Tel. 09281/1800-4731, Referat 102). 

Rohstoffgeologie: 
Der Maßnahme kann zugestimmt werden, da die Belange der Rohstoffgeologie gewürdigt wurden bzw. Berücksichtigung fanden. 
Vor der Ausweisung ggf. notwendiger externer Ausgleichs- und Kompensationsflächen (im weiteren Verfahren) ist die Rohstoffgeologie erneut zu beteiligen, um potenzielle Konflikte mit Belangen der Rohstoffgeologie frühzeitig zu vermeiden. 
Bei weiteren Fragen zur Rohstoffgeologie wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Georg Büttner (Tel. 09281/1800-4751, Referat 105) oder an Frau Anja Gebhardt (Tel. 09281/1800-4757, Referat 105). 

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Main-Spessart (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde). 
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Brandschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischen Klärungsbedarf im Einzelfall.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Im Projekt involvierte Investor, der die Erschließung des Grundstückes vorantreiben wird, wird durch die Gemeinde Himmelstadt über die potenziellen Geogefahren informiert. 
Die durch die Flächennutzungsplanänderung ausgelösten externen Ausgleichs- und Kompensationsflächen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ ausgewiesen. An diesem Verfahren wird auch das Bayerische Landesamt für Umwelt, Rohstoffökologie beteiligt.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Die eingegangene Stellungnahme wurde durch die Gemeinde Himmelstadt entsprechend gewürdigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2023 12:48 Uhr