TÖB 8: Bezirk Unterfranken, Fischereifachberatung Schreiben vom 30.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.02.2023 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Die Gemeinde Himmelstadt hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.07.2022 gebilligt. 
Parallel dazu ist: 
  1. die Aufstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ mit der Errichtung eines Einzelhandelsmarktes sowie 
  2. die Nutzungsänderung der bisher vorgesehenen Friedhofserweiterung als zukünftige Wohnbebauung 
vorgesehen. 

In Oberflächengewässer wird hierbei baulich nicht eingegriffen; durch die zusätzlich versiegelten Flächen ist jedoch der Umgang mit Niederschlagswasser zu regeln. 

Folgende Grundsätze sollten hierbei aus fischereifachlicher Sicht beachtet werden: 
  • Entwässerung im Trennsystem. 
  • Zum Schutz der Gewässerfauna sind Vorkehrungen zu treffen, die sicher verhindern, dass wassergefährdende Stoffe (z.B. bei einem Feuerwehreinsatz anfallendes Löschwasser) über die Entwässerungsanlagen ins Gewässer gelangen können. 
  • Bauliche Maßnahmen am Gewässer (z.B. Errichtung der Einleitungsstelle) sind außerhalb von Schon- und Laichzeiten der im Gewässer lebenden Fische/Krebse durchzuführen. 
  • Damit möglichst viel Wasser vor Ort verbleibt und um die Abflussspitzen im Gewässer zu verringern, bietet es sich an, dass der Einbau von Zisternen vorgeschrieben bzw. unterstützt wird. 
Wir bitten um Beteiligung im weiteren Verfahren. 

Hinweis: 
Gründächer können auch als Retentionsdächer mit Drosselabfluss realisiert werden. Das Rückhaltevolumen könnte dabei als Retentionsraum angerechnet werden und unter bestimmten Bedingungen wären diese Gründächer auch als Ausgleichsflächen anrechenbar. Beide Effekte würden zudem zu Kosteneinsparungen führen (durch geringere Fläche bei den Ausgleichsmaßnahmen und geringeres Volumen bei dem Regenrückhaltebecken).

Beschluss

Die verfristet eingegangene Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Da sich die Stellungnahme inhaltlich auf das Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ bezieht, wird diese im Rahmen der Abwägungen zum Bebauungsplan behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2023 12:48 Uhr