TÖB 33: Staatliches Bauamt Würzburg
Schreiben vom 31.10.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 15.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Himmelstadtwerden auch Belange des Staatlichen Bauamtes berührt.
Änderung 8.1
Da die vorherige Änderung 8.1 entfallen ist, wird hier unsere vorherige ausführliche Stellungnahme (vom 19.01.2022) dazu nicht wiederholt.
Änderung 8.2:
Hier gilt weiterhin unsere Stellungnahme vom 19.01.2022:
Es ist geplant an der B 27 bei Himmelstadt ein Sondergebiet Einzelhandel auszuweisen.
Die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone gem. § 9 FStrG entlang der B 27 sind im Geltungsbereich des Sondergebiet Einzelhandel planerisch und textlich darzustellen.
Die Anbindung des Sondergebietes Einzelhandel muss über die MSP 8 erfolgen.
Eine direkte Zufahrt auf die B 27 ist auszuschließen.
Der Baulastträger der B 27 trägt keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an den Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs des Sondergebietes Einzelhandel.
Änderung 8.3:
Durch die geplante Änderung in Himmelstadt werden bauamtliche Belange nicht berührt.
Wir bitten um Übersendung des Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt wurde. Weiterhin bitten wir um Übersendung der rechtsgültigen Änderung des Flächennutzungsplanes (einschließlich Satzung).
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zu Änderung 8.2:
Die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone gem. § 9 FStrG entlang der B 27 werden im Bereich der Änderungsflächen redaktionell in den Flächennutzungsplan übernommen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ wird festgesetzt, dass Zufahrten in das Plangebiet ausschließlich über die ebenfalls im Geltungsbereich beinhaltete westliche Erschließungsstraße erfolgen dürfen.
Die Gemeinde Himmelstadt ist sich bewusst, dass der Baulastträger der B 27 keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an den Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs des Sondergebietes Einzelhandel übernimmt. Die Gemeinde Himmelstadt wird dies auch dem projektbegleitenden Investor zur Kenntnis geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2023 12:48 Uhr