Baumaßnahmen in der Oberen und Unteren Ringstraße; Bekanntgabe der Kostenberechnung für eine Glasfaserinfrastruktur; Realisierung eines Glasfaserleerrohrsystems; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 15.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.05.2014 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird anhand der Kostenberechnung der Fa. Höpfinger über die voraussichtlich anfallenden Kosten unterrichtet. Danach betragen die gesamten Material- und Verlegekosten einschließlich Hausanschlüsse rund 104.262,00 € brutto. Darin sind die Kosten der Erdarbeiten (breiterer Rohrgraben) noch nicht enthalten. Die Kosten für Material und Verlegearbeiten im öffentlichen Bereich (ohne Hausanschlüsse) betragen rund 62.416,00 € brutto.

Nachdem die Fa. Zehe bisher die Frage, ob sie das Leerrohrsystem verlegt, offen gelassen hat, hat die Firma am 14.05.2014 telefonisch erklärt, dass sie die Verlegearbeiten übernimmt. Kosten hierfür wurden noch nicht vorgelegt. Dies bedeutet, dass die vom Büro Höpfinger aufgrund von Erfahrungswerten geschätzten Kosten überschritten werden können.

Die Fa. Höpfinger hat jedoch ausdrücklich erklärt, dass die Verlegung des Leerrohrsystems durch eine andere Firma nicht sinnvoll ist, da sich sonst beide Firman behindern und auch Gewährleistungsprobleme bestehen.

Das Büro Dr. Först Consult, das die Breitbandversorgung für das gesamte Gemeindegebiet im Rahmen der neuen Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern bearbeitet, hat erklärt, dass kein Anbieter eine erst kürzlich neu hergestellte Straße aufgraben und die entsprechende Breitbandinfrastruktur verlegen wird. Wenn man jetzt nicht vorsorglich wie in anderen Gemeinden ein Leerrohrsystem verlegt, sei nicht damit zu rechnen, dass in den nächsten 20 Jahren eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Leerrohrsystems für die Glasfaserinfrastruktur einschließlich der erforderlichen Hausanschlüsse, soweit diese vom Grundstückseigentümer gewünscht werden. Die Kosten für das Leerrohrsystem gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Kosten für das Schutzrohr auf Privatgrund und die Hauseinführung gehen zu Lasten der Hauseigentümer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2014 18:38 Uhr