Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße;
Festlegung der Raten und Zahlungstermine für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße südliche Querstraße" und "Untere Ringstraße östlicher Ast";
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.06.2014
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 5 Abs. 5 KAG können Vorauszahlungen auf Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden, wenn mit der Herstellung der Einrichtung begonnen wurde. Die Vorauszahlungen für die ersten beiden Abrechnungsgebiete in der Oberen und Unteren Ringstraße wurden inzwischen erhoben. Im Zuge des Baufortschritts kann nun auch für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße südliche Querstraße“ und „Untere Ringstraße östlicher Ast“ die Vorauszahlung erhoben werden. Es werden analog zu den bereits erhobenen Vorauszahlungen in der Oberen und Unteren Ringstraße 4 Raten á 25 % mit folgenden Zahlungsterminen vorgeschlagen: 31.07.2014, 31.12.2014, 31.05.2015, 31.10.2015. Da die Maßnahmen zum Teil noch in diesem Jahr fertig gestellt werden, müssen die Kosten entsprechend vorfinanziert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, auf die Straßenausbaubeiträge für die Einrichtungen „Obere Ringstraße südliche Querstraße“ und „Untere Ringstraße östlicher Ast“ wie folgt Vorausleistungen auf die voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge zu erheben:
25 % zum 31.07.2014
25 % zum 31.12.2014
25 % zum 31.05.2015
25 % zum 31.10.2015
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Eintritt der Beitragspflicht (Vorlage der letzten umlagefähigen Rechnung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2015 17:11 Uhr