BUND Naturschutz Kreisgruppe Main-Spessart; Fl.-Nr. 3144 und 3145, Gemarkung Himmelstadt; Abstellen eines Wohnwagens für Jugendarbeit; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.09.2014 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Kreisgruppe Main-Spessart des BUND Naturschutz möchte auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3144 und 3145 der Gemarkung Himmelstadt einen Wohn- bzw. Bauwagen abstellen. Dieser soll für die Jugendarbeit des BUND Naturschutz verwendet werden. Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Das Vorhaben ist kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 BauGB. Sonstige Vorhaben im Außenbereich sind zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind. U. a. sind öffentliche Belange beeinträchtigt, wenn die Festsetzungen des Flächennutungsplanes nicht der vorgesehenen Nutzung entsprechen. Die Grundstücke Fl.-Nr. 3144 und 3145 sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Somit sind öffentliche Belange beeinträchtigt. Das Vorhaben ist deshalb als sonstiges Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich unzulässig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzung eines Wohn- und Bauwagens auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3144 und 3145 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Nach baurechtlicher Genehmigung durch das Landratsamt ist mit der Gemeinde Himmelstadt ein Nutzungsvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2015 12:05 Uhr