Straßenausbaubeiträge Obere und Untere Ringstraße; Festlegung der Anzahl der Raten und Zahlungstermine für die Vorauszahlung für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße - westlicher Ast , nördlicher Teil" und "Untere Ringstraße - Verbindungsstraße"; Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.11.2014 ö 2

Sachverhalt

In den Abrechnungsgebieten „Obere Ringstraße – westlicher Ast, nördlicher Teil“ sowie „Untere Ringstraße – Verbindungsstraße“ ist der Straßenausbau zwischenzeitlich im Gange. Für diese beiden Abrechnungsgebiete können zeitnah die Vorauszahlungsbescheide erstellt werden. Wie bereits in der Anliegerversammlung 27.02.2014 bekannt gegeben, werden für die Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag vier Raten à 25 % des Vorauszahlungsbetrages vorgeschlagen. Da die erste Rate frühestens in der unmittelbaren Vorweihnachtszeit fällig gestellt werden kann, wird auch eine weitere Alternative vorgeschlagen:
Alternative 1: Fälligkeit der Raten am 16.12.2014, 16.05.2015, 16.10.2015 und 16.03.2016.
Alternative 2: Fälligkeit der Raten am 16.01.2015, 16.06.2015, 16.11.2015 und 16.04.2016.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße – westlicher Ast, nördlicher Teil“ und „Untere Ringstraße – Verbindungsstraße“ wie folgt Vorauszahlungen auf die Straßenausbaubeiträge zu erheben:
25 % zum 16.01.2015
25 % zum 16.06.2015
25 % zum 16.11.2015
25 % zum 16.04.2016
Die endgültige Abrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt nach Eintritt der Beitragspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2015 12:09 Uhr