Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2014;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 20.11.2014
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch verschiedene Änderungen im Vermögenshaushalt (Investitionsmaßnahmen) kann der Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt werden. Es ist daher für die Gemeinde Himmelstadt unerlässlich einen weiteren Kredit aufzunehmen.
Seit Erlass der Haushaltssatzung 2014 haben sich Änderungen (Kostensteigerungen für den Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße) ergeben, die eine höhere Darlehensaufnahme auslösen. Hiervon betroffen sind die Haushaltsstellen 1.6305.9500/9590 (Straßenbau), 1.7005.9500/9590 (Kanalbau) und 8155.9500/9590 (Wasserleitung). Dies bedingt eine Änderung des Haushaltsansatzes bei der Haushaltsstelle 1.9121.3766 (Kreditaufnahme) von bisher 950.000,00 Euro auf 1.215.000,00 Euro. Dadurch ändern sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalt von 2.441.583,00 Euro um 497.365,00 Euro auf 2.938.948,00 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung. Die Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2015 12:18 Uhr