Antrag auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 2

Sachverhalt

Eine größere Anzahl von Bürgern aus der Oberen und Unteren Ringstraße hat im Hinblick auf die gestiegenen Baukosten und die damit einhergehenden höheren Straßenausbaubeiträge mit Schreiben vom 29.07.2014 beantragt, die Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.02.2014 dahingehend zu ändern, dass der Gemeindeanteil erhöht wird.

Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen mit der Frage des Aufteilungsschlüssels zwischen Anliegeranteil und Gemeindeanteil befasst und den hier maßgeblichen Aufteilungsschlüssel für Anliegerstraßen auf 80 % zu 20 % (Anliegeranteil/Gemeindeanteil) beschlossen.

Die wesentlichen Gründe hierfür waren der Gleichbehandlungsgrundsatz (frühere Abrechnungen; noch offene Abrechnungen) und die finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, auch im Hinblick auf künftige notwendige Investitionen.

Das Landratsamt Main-Spessart bzw. die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Main-Spessart haben bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2014 strikte Haushaltsdisziplin angemahnt (Schreiben vom 25.11.2014 bzw. 26.11.2014). Dazu gehört auch, dass die gesetzlich zulässigen Einnahmen erhoben werden (vgl. Art. 62 KommHV).

Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der Mehrzweckhalle stellen ein weiteres großes Finanzierungsproblem dar.

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag nicht stattzugeben.

Beschluss

Der Antrag verschiedener Anlieger der Oberen und Unteren Ringstraße auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.02.2014 auf Erhöhung des Gemeindeanteils wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 28.03.2015 12:22 Uhr