Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Umstufung eines Teilstücks der Oberen Ringstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.02.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der östliche Ast der Oberen Ringstraße, Fl.-Nr. 7937, ist von der Einmündung in die Brückenstraße bis zum Ausbauende im Süden auf Höhe der Grundstücke Fl.-Nr. 7960 und 7961 als Ortsstraße gewidmet. Das alte Ausbauende befindet sich ca. 17 m südlich der Einmündung der südlichen Querstraße (Fl.-Nr. 7955). Das Flurstück führt noch weiter in Richtung Süden und mündet in einen nicht ausgebauten und nicht gewidmeten Feldweg („grüner Weg“), Fl.-Nr. 7960/2, ein. Eine offensichtlich einmal angedachte Verlängerung der Straße nach Süden wurde nicht weiterverfolgt. Für die derzeit laufende Straßenausbaumaßnahme wurde der südliche Abschluss der bestehenden Grundstückszufahrt zum Anwesen Obere Ringstraße 38 (Fl.-Nr. 7961) als Ausbauende festgelegt.
Das verbleibende Teilstück südlich der Einmündung des Straßengrundstücks Fl.-Nr. 7955 bis zum alten Ausbauende dient vorrangig der Verbindung zu den anschließenden Feld- und Waldgrundstücken, die angrenzenden bebauten Grundstücke nehmen an anderer Stelle Zufahrt vom und zum Straßennetz. Dieses Teilstück der Fl.-Nr. 7937 ist nicht in die seiner Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet und somit zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG). 

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt stuft das bisher als Ortsstraße eingestufte südliche Teilstück der Oberen Ringstraße, Teilfläche der Fl.-Nr. 7937, beginnend südlich der bestehenden Zufahrt zum Grundstück Fl.-Nr. 7961, endend am alten Ausbauende an der westlichen Grenze von Fl.-Nr. 7961
mit einer Länge von ca. 17 Metern zum öffentlichen Feld- und Waldweg ab. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt M 1:1000, in dem die Fläche rot markiert ist.

Widmungsbeschränkungen: Keine

Die Umstufungsverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2015 12:25 Uhr