Verkehrsrechtliche Anordnung Untere Ringstraße, westlicher Ast;
Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 28.04.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Während der Bauphase war auf der rechten Seite, des westlichen Astes in Blickrichtung Karlstadt, in der Unteren Ringstraße ein eingeschränktes Halteverbot beginnend bei Brückenstraße bis zur Hausnummer 22. Auf einer Länge von ca. 230 m wurde dies für den Baustellenbetrieb für notwendig erachtet.
Nunmehr fragen Anlieger in diesem Bereich an, ob diese Regelung nicht beibehalten werden kann und als Verkehrsrechtliche Anordnung mit einseitigen, eingeschränkten Halteverbot von der Gemeinde Himmelstadt als örtliche Verkehrsbehörde erlassen werden könne.
Das etwaige Halteverbot befindet sich innerhalb einer bestehenden Tempo 30 Zonenregelung.
Durch den Erlass eines Halteverbotes wäre in der meisten Zeit freie Sicht und freie Fahrt möglich.
Eine Verkehrsberuhigung durch z. B. versetzt parkende Fahrzeuge findet nicht mehr statt.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt für die Untere Ringstraße, westlicher Ast in Blickrichtung Karlstadt, ein eingeschränktes Halteverbot, beginnend ab der Brückenstraße, bis zur Hausnummer 22.
Verkehrsbehörde und Verwaltung werden beauftragt, die entsprechenden Schilder zu beschaffen und deren Aufstellung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 24.08.2015 17:29 Uhr