Fragen aus dem Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Den Gemeinderäten wurde die Möglichkeit gegeben, wichtige Fragen, die einer größeren Erläuterung bedürfen, vorab zu stellen, damit von Seiten der Verwaltung ausführliche Antworten gegeben werden können. Folgende Fragen wurden an die Verwaltung zur Klärung weitergeleitet:


1) Photovoltaikanlage Sonneninitiative
Am 15.11.2023 wurden von der Sonneninitiative e.V. auf dem Feuerwehrhaus die Vorarbeiten für die Installation der Photovoltaikanlage durchgeführt.

a) Wer überwacht die Arbeiten von Seiten der Gemeinde bzw. VG ?

b) Wurde vor Beginn der Arbeiten eine Begehung zwischen Gemeinde und Sonneninitiative durchgeführt und der Iststand aufgenommen?

c) Im Februar ist die 5-jährige Gewährleistung für die Abnahme des Daches abgelaufen. Ist durch die Anbringung der Photovoltaikanlage die Gewährleistung nun erloschen?

d) Wie wurde sichergestellt, dass künftig kein Wasser eintritt? 

e) Wie ist der Ablauf geplant, falls es nach der Installation zu einem Wassereintritt kommt? 

f) Wo ist jetzt die Einspeisung ins Netz geplant?
Nach dem Stand der Feuerwehr ist noch nicht endgültig festgelegt, wo der Einspeisepunkt liegt?

g) Im September 2022 wurde uns ein Vertrag der Sonneninitiative und dem Markt Burgsinn übermittelt. Wie sieht der Vertrag jetzt aus, der unterschrieben wurde. Entspricht er eins zu eins dem damaligen Vertrag oder wurden Änderungen vorgenommen?

h) Wer überwacht, dass Sonnenwind ihren vertraglichen Verpflichtungen wie z.B. der Vorlage des Versicherungsschutzes für Schäden, die durch den Aufbau usw. erfolgen. Abschluss einer Versicherung gegen Risiken usw.? 

i) Wer ist Ansprechpartner nach § 4a des Vertrages?


2) Hausmesse Fa. Hofmann (Antrag)
Nach meiner (Wolfang Kübert) Information wurde von Seiten der Gemeinde übermittelt, vor einer künftigen Veranstaltung ist das Gespräch mit Gemeinde und Feuerwehr zu suchen.
Nach Auskunft der Polizisten, die an diesem Nachmittag da waren, sind die Parkverbotsschilder nicht ausreichend genau.

Folgende Fragen dazu:
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen dazu.
Auch Gespräche mit der Polizei waren wenig hilfreich.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Die VG setzt sich mit der Polizei oder dem Landratsamt in Verbindung und es wird geklärt, wie ein Parkverbot für die Anfahrts- und Abfahrtswege der Feuerwehr zu beschildern ist, damit dies rechtssicher ist. Hierbei sollte auch noch einmal darüber nachgedacht werden, ob das ganze Gewerbegebiet als Parkverbotszone ausgewiesen werden soll, oder ob nur die oben genannten
Anfahrts- und Abfahrtswege gekennzeichnet und ausgewiesen werden.


3) Sirenenausbreitung
Mit Mail vom 23. November 2022 hat Herr Mehling an die Gemeinde und die beiden Kommandanten die Simulation der Sirenenausbreitung für Variante 1 bzw. 1a zugesendet. Am 
21. Dezember dann noch die Variante 2 mit einer zusätzlichen Sirene im Hirtengarten. In der Mail vom 23. November wurde schon darauf hingewiesen, man sollte sich dann für eine Variante entscheiden, um dann die Kostenschätzung vornehmen zu können, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können.
Nachdem durch den Abgeordneten Rützel die Mitteilung gekommen ist, es wurden 30 Mio Euro im Haushaltsausschuss für diese Maßnahmen bereitgestellt, folgende Fragen:

a) Wie ist der Sachstand?

b) Wurde ein Antrag vorbereitet, zwei oder drei Sirenen?

c) Umstellung auf neue Sirenen sinnvoll, da vermutlich alle Sirenen keine Pufferbatterie haben?


4) Verhalten bei Stromausfall
Am 19. Oktober 2023 wurde durch das Landratsamt die VG mit einer mail angeschrieben mit den Handlungsempfehlungen und dem Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom Dezember 2022 in Bezug auf Verhalten bei Stromausfall.
Leider wurde diese mail nicht an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weitergeleitet.

Deshalb folgender Antrag:
Ich bitte darum, dass die mail des Landratsamtes an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weitergeleitet wird
  • Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, wie mit dem Thema Stromausfall umgegangen werden soll.
  • Wird eine Ablaufplanung erstellt, wie bei einem solchen Fall vorzugehen ist, oder nicht?

Weiterhin folgende Fragen und Anregungen:
- Wer besetzt im Ernstfall das Rathaus? Nach welcher Zeit wird das Rathaus besetzt?
- Ist gewährleistet, dass genügend Treibstoff im Bauhof vorhanden ist, um Fahrzeuge für Feuerwehr, Bauhof usw. zu betanken
- Vorschlag der Feuerwehr, Gemeinde beschafft ein Aggregat mit Lichtmast, welches im Feuerwehrgerätehaus untergestellt wird, dass auch für andere Anlässe/Einsätze verwendet werden kann.
- Wollen wir den Ratgeber Notfallvorsorge in der Gemeinde an alle Haushalte verteilen?

In den Handlungsempfehlungen werden verschiedene Punkte angesprochen:
  • Verteilung Flyer Landratsamt
  • Notversorgungskonzept z.B. durch ortsansässige Ärztinnen und Ärzten
  • Einrichtung Krisenstab usw.
  • Was wurde bisher hier unternommen?


Zu 1) Photovoltaikanlage Sonneninitiative
a) Die Überwachung erfolgt durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Frau Jatz. 
Sollten Mängel/Schäden erkennbar sein, werden diese in einem Vor-Ort-Termin besichtigt und abgestimmt.

b) Vor Beginn der Arbeiten wurden die Konstruktionen Vor-Ort miteinander abgestimmt, so dass die Unterkonstruktion der PV-Anlage, die Lastabtragung, die Befestigung der bestehenden PV-Anlage und die bestehende Dachhaut aufeinander abgestimmt sind und entsprechend den Regeln der Technik montiert werden kann.

c) Nein, die Gewährleistung ist mit Anbringung der PV-Anlage nicht erloschen. Natürlich können dem Dachdecker keine Mängel angelastet werden, die vom PV-Anlagen-Errichter verursacht wurden. Sollte ein solcher Mangel entstehen, ist dieser i. d. R. auch nachvollziehbar und zuordenbar, so dass der PV-Anlagen-Errichter in Regress gezogen werden kann. Das eine hat mit dem anderen haftungsmäßig nichts zu tun. 

d) Es wurde nach den geltenden DIN-Vorschriften und Regeln der Technik gearbeitet, sowohl bei der ursprünglichen Dachsanierung, als auch bei der Errichtung der PV-Anlage. Die Konstruktionen wurden im Vorfeld aufeinander abgestimmt. 

e) Es wird nach VOB/B gearbeitet, der Mangel (Wassereintritt) wird von Seiten der Bauabteilung angeschaut und bewertet und bei dem entsprechenden Verursacher angezeigt. Hier gilt das Verursacherprinzip. In der Mangelanzeige wird der „Schaden“ beschrieben und der Verursacher aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist, den Mangel zu beseitigen. Sollte die Frist erfolglos verstreichen, erfolgt der nächste Schritt nach VOB/B, die Ankündigung der Ersatzvornahme, usw.

f) Der Einspeisepunkt wurde in Absprache von Bayernwerk und der Sonneninitiative festgelegt. Die Einspeisung erfolgt über den normalen Hausanschluss. Der geplante Anschluss war nicht so groß wie ursprünglich angedacht; es wird kein zusätzlicher Einspeisepunkt mehr gefordert.

g) Änderungen, wie beispielsweise das Einfügen der gemeindlichen Adresse, wurden vorgenommen.
Die Verträge liegen in der Verwaltung und wurden gemäß dem damals gefassten Beschluss umgesetzt.

h) Die Abteilung Bau und Technik der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Frau Jatz, überwacht die vertraglichen Pflichten. Abstimmungen zu Versicherungsthemen finden hausintern mit der Abteilung Versicherungswesen, respektive Herrn Beck, statt.

i) Ansprechpartnerin ist Frau Jatz, Abteilung Bau und Technik der VGem Zellingen.


2) Hausmesse Fa. Hofmann (Antrag)
Der Antrag wird bearbeitet und wird zeitnah auf die Tagesordnung gesetzt und dem Gremium somit zur Abstimmung vorgelegt.

Zur Info vorab:
Mit der Fa. Hoffmann wurde vereinbart, dass es, wenn es eine weitere Hausmesse geben sollte, im Vorfeld eine Gesprächsrunde zwischen Fa. Hoffmann, Gemeinde und Feuerwehr geben muss. Hierzu kann natürlich auch die Polizei geladen werden.
Was die alarmierten Polizisten zu diesem Vorfall sagten, ist leider nicht bekannt.
Die Parkverbotszone wurde damals in Absprache mit der Polizei eingerichtet und vom Rat 2019 beschlossen. 


3) Sirenenausbreitung
a) Von Seiten der VG wurde die Angelegenheit aufgrund der fehlenden Fördermittel nicht weiter verfolgt.

b) Die Geschäftsleitung stellt aufgrund der Ankündigung von MdB Rützel einen offiziellen Antrag bei der Regierung von Unterfranken, ob und in welchem Umfang der Fördertopf greift.
Wenn kein Zuschuss zu erwarten ist, können die Sirenen generell aus eigenen Haushaltmitteln finanziert werden. Hierfür müsste man für das Haushaltsjahr 2024 vorsichtshalber Kosten einstellen.
Die Sirene Mehrzweckhalle ist bereits kurzzeitig ausgefallen.

c) Dies wäre bei einer Angebotseinholung vorab erst noch zu klären.


4) Verhalten bei Stromausfall
Der Antrag wird bearbeitet und wird zeitnah auf die nächste Tagesordnung gesetzt.

Zur Info vorab:
In der letzten Bürgermeisterrunde wurde vereinbart, Anfang 2024 eine weitere Runde zwischen Feuerwehr und VG-Kommunen einzuberufen.
In das gebildete Gremium muss nicht zwingend ein Kommandant abgeordnet werden. Es ist durchaus auch denkbar, ein anderes Mitglied der Feuerwehr dafür zu beauftragen.

Sollten auf VG-Ebene zu wenige Entscheidungen getroffen werden, steht es immer noch im Ermessen der Gemeinde, weitere bzw. zusätzliche Entscheidungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 05.02.2024 15:36 Uhr