Straßenausbaubeitrag für die Ausbaumaßnahme Obere Ringstraße - Antrag auf Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße - westlicher Ast, nördlicher und südlicher Teil sowie nördliche und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.07.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 11.12.2014 ging bei der Verwaltungsgemeinschaft ein Schreiben von Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebiets Obere Ringstraße – westlicher Ast, nördlicher Teil ein, in dem die unterzeichnenden Anlieger den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates um Prüfung und Änderung zweier bestehender Beschlüsse zum Straßenausbau und dessen Beitragsabrechnung bitten. Das Schreiben mit Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt. Über den Antrag auf Wegfall der Pflasterung im Gehweg wurde wegen Eilbedürftigkeit aufgrund der laufenden Bautätigkeit bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08.01.2015 entschieden.
Im zweiten Punkt legen die Anlieger dar, dass nach ihrer Auffassung die vier Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße - westlicher Ast, nördlicher Teil und südlicher Teil sowie Obere Ringstraße nördliche Querstraße und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden müssten und bitten um Abänderung der bisherigen Beschlussfassung.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Eine Zusammenfassung der genannten Abrechnungsgebiete zu einer Abrechnungseinheit entspricht nicht dem geltenden Recht. Bereits im Vorfeld der Baumaßnahme wurde öffentlich dargelegt, dass die Aufteilung der Oberen Ringstraße in mehrere selbstständig abzurechnende Einzelanlagen aus rechtlichen Gründen geboten ist. Eine Zusammenfassung von selbstständigen Straßen zu einer Abrechnungseinheit setzt unter anderem eine enge funktionelle Abhängigkeit einer Straße von einer anderen Straße voraus. Dies ist hier aber nicht der Fall. Jede der abgerechneten Straßen hat verbindende Wirkung und somit auch mehrere Anbindungen an das Straßennetz. Die Führung der Kanäle ist nicht relevant. Dem im Antrag zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, dort waren die Querstraßen mittels fester Absperrungen dauerhaft unterbrochen.
Wir haben diesen Antrag dennoch zum Anlass genommen, das Landratsamt Main-Spessart um Rechtsauskunft zu diesem Antrag zu bitten. Aufgrund der dortigen Arbeitsbelastung ging die Rückantwort erst Ende Mai bei der Verwaltungsgemeinschaft ein. In seiner Stellungnahme hat das Landratsamt unsere Rechtsauffassung bestätigt.
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung abzulehnen. Die Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung wird hierbei evtl. zwischenzeitlich eintretende rechtliche Änderungen berücksichtigen.

Beschluss

Dem Antrag auf Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße westlicher Ast, nördlicher und südlicher Teil sowie nördliche und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit wird nicht stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:19 Uhr