BA 2024001; Hirtengartenweg o.Nr., Fl. Nr. 1305/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hirtengartenweg o. Nr., Fl. Nr. 1305/2 der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Lager- und Gerätehalle errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die geplante landwirtschaftliche Halle liegt vollständig außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Der Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung lässt für Nebengebäude nur Satteldächer zu; für die Dacheindeckung ist naturrotes oder rotbraunes Material zu verwenden. Die Bauherren wünschen abweichend davon jedoch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5 Grad. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Bezugsfälle mit Baugrenzenüberschreitungen, sowie mit abweichender Dachgestaltung wurden im Baugebiet „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ bereits zugelassen. Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) ist über den Hirtengartenweg gesichert. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. 
Auf den früheren Antrag auf Vorbescheid für den „Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- u. Maschinenhalle und den Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern“ vom 05.07.2021 für das damals noch ungeteilte Gesamtgrundstück Fl. Nr. 1305 wird hingewiesen; das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde erteilt, zur grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit hat das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 17.10.2022 (Az. V-2021-1360) die Erteilung einer Baugenehmigung unter Auflagen in Aussicht gestellt. Mittlerweile sind durch Neuvermessung und Grundstücksteilung drei Grundstücke entstanden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg o. Nr., Fl. Nr. 1305/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 18:41 Uhr