Beschilderung im Gewerbegebiet Himmelstadt - Antrag aus dem Gemeinderat; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag eines Gemeinderates bezüglich der Beschilderung des Gewerbegebietes wurde in der Sitzung vom 11. Januar 2024 des Gemeinderates Himmelstadt diskutiert. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da die Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt, welche am 22.12.2023 von der Gemeinde beantragt wurde, noch nicht vorlag.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt liegt inzwischen vor. 

Nach erneuter Besichtigung der Beschilderungslage im Gewerbegebiet durch die Polizeiinspektion Karlstadt konnte folgendes festgestellt werden:

Das andauernde Problem besteht darin, dass die Feuerwehr bei einem Einsatzfall die Daimlerstraße im Bereich Hausnummer 26 - 20 nur schwer passieren kann, wenn dort Fahrzeuge parken bzw. halten.

Nach Rücksprache zwischen der Polizeiinspektion Karlstadt und dem Kommandanten fahren die Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus den ersten Abzweig der Daimlerstraße in Richtung Feuerwehrhaus. Der Ausrückweg ist der zweite Abzweig der Daimlerstraße, um den nachrückenden Einsatzkräften nicht mit dem Feuerwehrfahrzeug entgegen zu fahren. Diese An- und Abfahrtswege sind laut dem Kommandanten in der Feuerwehr intern die Regel und funktionieren. Gerade an Wochenenden kann es passieren, dass Kunden der Firma Hoffmann außerhalb der vorhandenen Firmenparkplätze auf der Straße parken und dabei gegen die vorhandene eingeschränkte Halteverbotszone verstoßen. Die eingeschränkte Halteverbotszone (VZ 290.1) beginnt ab Einfahrt des Gewerbegebiets. Die Firma Hoffmann stellt dennoch genügend Parkfläche den Kunden zur Verfügung. 

Die Aufstellung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) widerspreche den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit.

Die Problematik der parkenden Fahrzeuge tritt über das Jahr gesehen nur gelegentlich an Samstagen während den Öffnungszeiten der Firma Hoffmann auf. Laut Rücksprache zwischen der Polizeiinspektion Karlstadt und dem Kommandanten ist eine Durchfahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug weiterhin möglich, jedoch etwas erschwert. Deshalb sieht die Polizeiinspektion Karlstadt in der Daimlerstraße 20 - 26 eine Beschilderung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) aufzustellen aktuell nicht als zielführend. 

Die Polizeiinspektion Karlstadt wird in Zukunft die Park- und Haltesituation der Fahrzeuge sowohl am Tag als auch bei Nacht stärker in den Fokus fassen und konsequent ahnden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt an der bestehenden Beschilderung nichts zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.03.2024 18:41 Uhr