BA 2024003; Lage "Kelter", Fl. Nr. 6461, Gemarkung Himmelstadt; Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss, 04.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 6461, Lage „Kelter“ der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Lagerhalle errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Himmelstadt ist dieser Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Bauvorhaben soll als landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Privilegierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Ob sonstige öffentliche Belange entgegenstehen, ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 6461 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit die landwirtschaftliche Privilegierung durch das Landratsamt Main-Spessart festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 16:22 Uhr