Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Feuerwehrzufahrt entlang der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss, 04.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der regelmäßig abgestellten Fahrzeuge in der Brückenstraße im Kurvenbereich (Fl.‑Nr. 5932, Lage: Nähe Brückenstraße) kommt es für den Busverkehr zu erheblichen Einschränkungen. 
Bürgermeister Hemmelmann hat angeregt, dass in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot beschildert werden soll. 
Bei einem Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, der Verwaltung, dem Bauhof und dem Bürgermeister wurde folgender Vorschlag erarbeitet:
Die Feuerwehrzufahrt, die aktuell auf der Straßenseite ab der Mehrzweckhalle bis zum Kindergarten beschildert ist, soll bis zu dem Kurvenbereich in der Brückenstraße verlängert und mit einem „absoluten Halteverbot“ und dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ beschildert werden. Die bereits bestehende Beschilderung für die Feuerwehrzufahrt auf beiden Seiten soll entsprechend mitangepasst werden. 
In diesem Zusammenhang wurde auch die Thematik bezüglich der Anlieferungen für die ansässige Gaststätte angesprochen. Hier sieht die Polizeiinspektion Karlstadt keinen Handlungsbedarf eine extra Beschilderung anzubringen. Bei dem Vororttermin konnte beobachtet werden an welcher Stelle die Transportunternehmen halten und ausladen. Im Falle eines Einsatzes der Feuerwehr könne der Lieferdienst entsprechend reagieren und das Fahrzeug beiseite fahren, da der Fahrer auch in Reichweite seines Fahrzeuges während des Liefervorganges war. 
Ein Beschilderungsplan der Polizeiinspektion Karlstadt liegt vor. Die genauen Aufstellungsorte sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss

Zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt soll die bereits bestehende Halteverbotsbeschilderung in der Brückenstraße bis zu dem Kurvenbereich in der Brückenstraße (Fl.‑Nr. 5932, Lage: Nähe Brückenstraße) verlängert sowie jeweils mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ (VZ 2057) beschildert werden. 
Die gesamte Brückenstraße ist beidseitig mit VZ 283 + ZZ 2057 („absolutes Halteverbot“ + Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“) zu beschildern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.04.2024 16:22 Uhr