Belegung Neubau Kita mit Photovoltaik; Installation und Nutzung PV-Anlage im Eigenbetrieb; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.06.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der Sitzung am 04. Mai 2023 (Top 14) wurde beschlossen, die gemeindlichen Dachflächen für Photovoltaikanlagen an die Sonneninitaiative e.V. zu vermieten.
In der vorangegangenen Diskussion wurden Pro und Contra für einen Eigenbetrieb erörtert. In diesem Zuge wurde die Dachfläche des damals in Planung befindlichen Neubaus des Kindergartens in der Form ausgenommen, dass klar war, die Dachflächen des neuen Kindergartens zwar auf jeden Fall mit einer Photovoltaikanlage zu belegen, jedoch ob als Eigenbetrieb oder als Vermietung sollte später noch im Gemeinderat beschlossen werden.
Da der Eigenbetrieb steuerrechtlich eine entsprechende Betriebsführung und Gründung eines Betriebes voraussetzt (wenn mehr als 30 Killowatt peak produziert werden), ist die Einspeisung in bzw. Eigennutzung durch die Kinderkrippe am sinnvollsten. Gerade im Kindergarten wird der Strom dann gebraucht, wenn er durch die PV-Anlage produziert wird. 
Um die Dachfläche des neuen Kindergartens noch im Zuge der Baumaßnahme mit einer PV-Anlage belegen zu können, muss geklärt werden, ob die Dachfläche für PV selber genutzt werden soll oder an einen Betreiber vermietet werden soll.

Beschluss

Es ist von der Verwaltung zu prüfen, ob die 30 Kilowatt peak pro Anlage oder als Gesamtsumme für alle PV-Anlagen gewertet wird. Vorgaben und Größe sind zu prüfen und der Punkt ist für den nächsten Sitzungstag im Juli vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 12:12 Uhr