Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung vom 02.04.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Häuslesäcker“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung wurde gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ebenfalls abgesehen
Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 08.10.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 in der Gemeindeverwaltung Himmelstadt und der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiter bestand die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einzusehen.
Auf Grund von Hinweisen einiger Träger öffentlicher Belange war der Entwurf des Bebauungsplans fortzuschreiben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wurde.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.01.2023 den fortgeschriebenen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Häuslesäcker“ in Himmelstadt in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung erfolgte parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit vom 22.02.2023 bis 27.03.2023 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen durchgeführt wurde. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 10.02.2023 durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen sowie der Gemeinde Himmelstadt.
- Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:
Am Änderungsverfahren wurden folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 03.12.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt:
1
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Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG
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2
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Landratsamt Main-Spessart
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3
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Markt Zellingen
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4
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Regierung von Unterfranken
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5
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Regionaler Planungsverband c/o Landratsamt Main-Spessart
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6
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Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken"
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7
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Stadtverwaltung Karlstadt
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8
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist (27.03.2023):
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und machten von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern keinen Gebrauch, so dass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:
3
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Markt Zellingen
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6
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Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken"
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Keine Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt und äußerten sich einverstanden mit der Planung bzw. nahmen die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:
7
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Stadtverwaltung Karlstadt
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Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
1
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Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG
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2
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Landratsamt Main-Spessart
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4
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Regierung von Unterfranken
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5
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Regionaler Planungsverband c/o Landratsamt Main-Spessart
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8
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg
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- Öffentlichkeit:
Aus der Öffentlichkeit gingen während des Auslegungszeitraums keine Stellungnahmen ein.
Über die vorgenannten eingegangenen Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird in den folgenden Tagesordnungspunkten einzeln abgewogen und beschlossen.
Abstimmungsergebnis: o. A.