Friedhofswesen; Hoheitliche Bestattungsaufgaben der Gemeinde Himmelstadt; Neufestlegung der Gebühren und Änderung der Gebührensatzung; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.10.2024 ö 2

Sachverhalt

Der bestehende Vertrag über die hoheitlichen Bestattungsleistungen zwischen der Firma Nicklaus, Karlstadt, und der Gemeinde Himmelstadt ist vom 07.03.1993. Die darin festgelegten Kosten sind mittlerweile für die Firma Nicklaus nicht mehr wirtschaftlich und in keinem Fall kostendeckend. Sie wurden in der Vergangenheit lediglich auf Eurobeträge umgerechnet. 
Im April 2024 und im Mai 2024 wurden bereits die hoheitlichen Bestattungskosten im Markt Zellingen und in der Gemeinde Retzstadt angepasst. Zug um Zug sollen nun die anderen VGem Gemeinden nachziehen. Grundsätzlich war angedacht, die hoheitlichen Bestattungsleistungen in allen vier Gemeinden gleich zu halten. Da aber unterschiedliche Bestattungsinstitute tätig sind und diese andere Preise kalkulieren, kann dies nicht umgesetzt werden. 
Im Markt Zellingen, der Gemeinde Himmelstadt und im Markt Thüngen ist die Firma Nicklaus tätig. 
Folgende Anpassungen der Gebühren in der Gebührensatzung sollen vorgenommen werden:
Leistung
Aktueller Betrag
Angepasster Betrag
Angepasster Betrag 
Zellingen
Grabherstellung Normalgrab
200,00 €
500,00 €
500,00 €
Grabherstellung Tiefgrab
250,00 €
550,00 €
550,00 €
Grabherstellung Urne und Totgeburten
42,00 €
150,00 €
150,00 €
Grabherstellung Urnenkammer
-
75,00 €
75,00 €
Beisetzung von Leichenresten und Urnen
42,00 €
55,00 €
55,00 €
Samstagszuschlag
42,00 €
entfällt
entfallen
Sonn- und Feiertagszuschlag, sowie in der Nacht (20:00 – 06:00 Uhr)
75,00 €
entfällt
entfallen
Entschädigung je Sargträger
22,00 €
50,00 €
50,00 €
Entschädigung Kreuzträger
22,00 €
50,00 €
50,00 €

Um die Anpassungen umsetzen zu können, bedarf es nicht nur der Änderung des Vertrages von 1993, sondern auch einer Satzungsänderung der Gebührensatzung.
Diese wird in diesem Tagesordnungspunkt mitbeschlossen.
Die restlichen Friedhofsgebühren werden gerade kalkuliert. Sofern diese beschlossen sind, kann eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt bis Einsichtnahme in den Vertrag erfolgt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2024 11:40 Uhr