In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt sollte über die Anpassung der Gebühren der hoheitlichen Bestattungsleistungen entschieden werden.
Diese werden aktuell von der Firma Nicklaus ausgeführt. Nach über 30 Jahren sollten hierfür die Preise angepasst werden.
Nachdem es zu keiner Abstimmung kam und mehr Informationen gefordert worden sind, hat sich Bürgermeister Hemmelmann dazu entschieden, zur Diskussion zu stellen, den Friedhof Himmelstadt als „freien Friedhof“ zu erklären.
Das bedeutet, dass es kein gemeindlich beauftragtes Bestattungsinstitut geben wird, sondern dass von den Grabbesitzern ein Bestatter ausgewählt wird, der nicht nur die Bestattung vornimmt, sondern auch das Herrichten des Grabes (Erdaushub, etc.) übernimmt.
Zum Beispiel sind die Friedhöfe in Thüngersheim und Karlstadt bereits „frei“.
Die Hoheitlichen Gebühren müssten dann nicht mehr durch die Friedhofsverwaltung abgerechnet werden, sondern werden zwischen dem Bestatter und den Hinterbliebenen abgewickelt.
Allerdings sollte bedacht werden, dass die Friedhofsverwaltung zu diesen Leistungen künftig keine Auskunft mehr geben kann. Die Preise werden dann individuell nach wirtschaftlicher Lage von den Bestattungsinstituten festgelegt.
Die Gemeinde fordert dann lediglich nur noch die Grabnutzungsgebühren ein.
Sollte sich die Gemeinde dazu entscheiden, den Friedhof für alle Bestatter zu öffnen, müsste der bestehende Vertrag mit der Firma Nicklaus gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Jahresschluss. Wird keine anderweitige Vereinbarung getroffen, bedeutet das, dass der Friedhof dann erst ab 1.1.2026 als „frei“ erklärt werden kann.
Der Gemeinderat Himmelstadt diskutiert darüber, den Friedhof Himmelstadt als „freien Friedhof“ zu erklären.