Ferienprogramm, Aufwandsentschädigung Betreuer/innen; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.08.2015 ö 2

Sachverhalt

Der Kreisjugendring Main-Spessart macht seinen Zuschuss zur Aufwandsentschädigung für Betreuerinnen und Betreuer für in den Gemeinden stattfindende Ferienprogramme während der Sommerferien von der finanziellen Beteiligung der jeweiligen Gemeinde abhängig.

In der Gemeinde Himmelstadt werden die Ferienprogramme im Wechsel von den Ortsvereinen initiiert. Die Anmeldung dazu erfolgt jeweils an den Kreisjugendring zu einem von dort festgelegten Termin. Nach Ende des Ferienprogramms reicht der Ausrichter einen entsprechenden Zuschussantrag beim Kreisjugendring ein. Dieser prüft, ob die zuschussabhängigen Kriterien eingehalten wurden und ermittelt den Betrag.

In Vorjahren hatte sich die Gemeinde Himmelstadt mit den vom Kreisjugendring zur Bedingung gemachten 70 % an den Betreuer/innenkosten beteiligt. Um die Vorbereitungen für die Organisatoren des jeweiligen Ferienprogramms zu vereinfachen wird vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss dahingehend zu fassen, dass sich die Gemeinde Himmelstadt alljährlich mit dem vom Kreisjugendring von der Gesamtförderung abhängig gemachten Prozentsatz finanziell beteiligt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt befürwortet die Durchführung eines Ferienprogramms während der Sommerferien. Sie übernimmt die vom Kreisjugendring von seiner Förderung abhängig gemachten derzeit 70 % für 2015 und Folgejahre.

Ändern sich die Zuschussmodalitäten in ihrer prozentualen Höhe, ist der Gemeinderat darüber zu informieren, damit erneut über den zu übernehmenden veränderten Prozentsatz beraten und entschieden werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:21 Uhr