Hilpert Christian und Teresa; BA 2015009
Talrainstraße 20; Fl.-Nr. 547/26, Gemarkung Himmelstadt
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Di
e Bauherren möchten auf dem Grundstück Talrainstraße 20 ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Die Wandhöhe des Gebäudes überschreitet auf der Südseite, bedingt durch das Zwerchhaus, die maximale Wandhöhe von 3,50 m um ca. 2,80 m. Auf der Nordseite wird die Wandhöhe um ca. 0,90 cm überschritten. Die maximale Firsthöhe wird um ca. 0,30 cm überschritten. Befreiungen sind möglich, wenn die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die Gründzüge der Planung nicht berührt und die Befreiungen städtebaulich vertretbar. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Talrainstraße 20 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2016 14:26 Uhr