Ludwig Simone; BA 2015008 Buchenweg 2; Fl.-Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.11.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Buchenweg 2 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“ der Gemeinde Himmelstadt. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die Garage befindet sich vollständig außerhalb der Baugrenzen. Dadurch ist eine Baugrenzenüberschreitung von ca. 6,5 m gegeben. Der Bereich zwischen Garage und Wohnhaus soll als Carport genutzt werden und ist mit einem Flachdach versehen. Der Bebauungsplan sieht für Haupt- und Nebengebäude nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer vor.  Flachdächer sind nicht zugelassen. Der im Bebauungsplan festgelegte Stauraum vor der Garage von mindestens 5,0 m wird nicht eingehalten und beträgt an der ungünstigsten Stelle ca. 3,80 m. Die bergseitige Traufhöhe des Wohngebäudes beträgt ca. 3,5 m. Der Bebauungsplan sieht bergseitig eine maximale Traufhöhe von 3,20 m vor. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben und die Befreiungen können erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Buchenweg 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.04.2016 14:26 Uhr