Anpassung der Wassergebühr ab dem 01.01.2016 (BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.11.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Gemeinde Himmelstadt beginnt für die Verbrauchsgebühren zum 01.01.2016 eine neue Kalkulationsperiode. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2012 angepasst. Die Wassergebühr liegt aktuell bei 2,19 € zzgl. MwSt (7 %).

Damals hatte man die Gebühr für 4 Jahre kalkuliert. Im Gebührenrecht kann man einen Kalkulationszeitraum von 2, 3 oder 4 Jahren wählen. Damals hat man sich für einen 4-jährigen Kalkulationszeitraum entschieden, um die Steigerung der Wassergebühr von 1,72 € auf 2,19 € nicht noch höher ausfallen zu lassen.

Grund für die damalige Erhöhung bei den Wassergebühren war , dass bereits in den Jahren davor hätten Anpassungen erfolgen müssen (z.B. 2007 – 2009 von 1,48 auf 1,68), anschließend hätte man für die Abrechnungsperiode 2010 – 2012 von 1,48 auf 1,99 anpassen müssen, es wurde erst zum 01.01.2011 auf 1,72 € angepasst. Dadurch wurde die schrittweise Anpassung in der Vergangenheit versäumt und es wurde zum 01.01.2012 eine Anpassung auf 2,19 € vorgenommen, da ein weiterer „politischer Verlust“ aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht mehr möglich war.
In der letzten Abrechnungsperiode hat sich die Gebühr stabilisiert und es wurde ein „minimaler“ Überschuss von 2.537,93 € erwirtschaftet, der in den nächsten Kalkulationszeitraum vorgetragen wird. Durch den 4-jährigen Kalkulationszeitraum und der Absenkung des kalk. Zinssatzes (2,5 %) liegt man bei 1,99 € zzgl. MwSt.


Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Himmelstadt  vom 27.03.2014
(1. Änderung)

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 89 Abs.
1, 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (1. Änderung):

Art. 1
§ 10  erhält folgende Fassung

(1)        1Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. 2Die Gebühr beträgt 1,99 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2)        1Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. 2Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn
       
       1.        ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,
2.        der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
3.        sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3)                Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,99 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Art. 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Himmelstadt, den


       
                                                 
Gehrsitz
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:26 Uhr