Für die Gemeinde Himmelstadt beginnt für die Verbrauchsgebühren zum 01.01.2016 eine neue Kalkulationsperiode. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2012 angepasst. Die Schutzwassergebühr liegt aktuell bei 1,95 € und die Niederschlagswassergebühr bei 0,14 €.
Bereits im Vorfeld der Kalkulation der Verbesserungsbeiträge wurde angedeutet, dass sich dies drastisch auf die Gebühren der Entwässerungseinrichtung auswirken wird. Der Gemeinderat hat sich entschieden weiterhin bei einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum zu bleiben, damit die Gebühr nicht noch höher ansteigt, außerdem wurde der kalkulatorische Zinssatz auf 2,5 % abgesenkt.
Im letzten Kalkulationszeitraum entsteht so ein Verlust von 335.691,55 €, der den künftigen Kalkulationszeitraum belastet. Insgesamt wirkt sich die Maßnahme „Obere und Untere Ringstraße“ mit 488.088,84 € aus, konnte aber durch verschiedene Minderausgaben (z.B. Umlage an den AZV, geringere Verwaltungskostenbeiträge, konstante Einleitungsmenge usw.) etwas kompensiert werden. Ergebnis der Kalkulation ist eine Schmutzwassergebühr von 3,90 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 0,28 €/m².
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS-RS) vom 27.03.2014 (1. Änderung) der Gemeinde Himmelstadt
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 89 Abs. 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (1. Änderung):
Art. 1
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung
1Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Art. 1
§ 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,28 € pro m² pro Jahr.
Art. 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Himmelstadt, den 05.11.2015
Gundram Gehrsitz
1.Bürgermeister