Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2016 (BGS-EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.11.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Gemeinde Himmelstadt beginnt für die Verbrauchsgebühren zum 01.01.2016 eine neue Kalkulationsperiode. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2012 angepasst. Die Schutzwassergebühr liegt aktuell bei 1,95 € und die Niederschlagswassergebühr bei 0,14 €.

Bereits im Vorfeld der Kalkulation der Verbesserungsbeiträge wurde angedeutet, dass sich dies drastisch auf die Gebühren  der Entwässerungseinrichtung  auswirken wird.  Der Gemeinderat hat sich entschieden weiterhin bei einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum zu bleiben, damit die Gebühr nicht noch höher ansteigt, außerdem wurde der kalkulatorische Zinssatz auf 2,5 % abgesenkt.

Im letzten Kalkulationszeitraum entsteht so ein Verlust von 335.691,55 €, der den künftigen Kalkulationszeitraum belastet. Insgesamt wirkt sich die Maßnahme „Obere und Untere Ringstraße“ mit 488.088,84 € aus, konnte aber durch verschiedene Minderausgaben (z.B. Umlage an den AZV, geringere Verwaltungskostenbeiträge, konstante Einleitungsmenge usw.) etwas kompensiert werden. Ergebnis der Kalkulation ist eine Schmutzwassergebühr von 3,90 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 0,28 €/m².

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS-RS) vom 27.03.2014 (1. Änderung) der Gemeinde Himmelstadt

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 89 Abs. 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (1. Änderung):

Art. 1
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung

1Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

Art. 1
§ 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,28 € pro m² pro Jahr.


Art. 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.


Himmelstadt, den 05.11.2015

Gundram Gehrsitz
1.Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:26 Uhr